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MahnverfahrenErbringt ein Kunde nicht die geforderte Leistung, bezahlt er z.B. nicht für eine Ware, muss er zunächst mittels Mahnung zur Zahlung erneut aufgefordert werden. Kommt er dennoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung nach, ist es zumeist sinnvoll einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, um wenn auch dieses Mittel nicht wirkt, beim Schuldner im Anschluss an das Mahnverfahren pfänden zu kennen. Mit Hilfe des automatisierten Mahnverfahren und einer Übermittlung der zur Erwirkung eines Mahnbescheides erforderlichen Daten via Internet ist es möglich innerhalb von drei bis fünf Werktagen einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Über die Seite www.mahnung-online.de besteht die Möglichkeit, uns die zur Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten über spezielle Formulare via Internet online zu übermitteln. Im Rahmen des Mahnverfahrens sind im Wesentlichen
folgende Bereiche relevant, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der
Rechtsprechung abrufen können:
Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten von Jusline und gesetze-aktuell.de zur Verfügung gestellt.
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