Weitere Leistungen
im Rahmen des
Online-Mahnverfahrens
Auskunft und Beratung
Zwangsvollstreckung
Vertretung vor Gericht

Auskunft
und Beratung
Für
Fragen im Rahmen der Erwirkung von Mahnbescheiden stehen wir Ihnen gerne mit Rat und
Auskunft zur Seite. Dies gilt sowohl bei der Beantwortung von Fragen zu einem laufenden
Mahnverfahren als auch zur Klärung der Sachlage, ob überhaupt ein gerichtlicher
Mahnbescheid erwirkt werden soll.Beratungsleistungen im
Rahmen der Erwirkung eines Mahnbescheides und einer ggf. folgenden Zwangsvollstreckung
werden durch die Anwaltsgebühren im Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren abgedeckt.
Für die Klärung der Frage, ob es sinnvoll ist, einen Mahnbescheid
zu erwirken oder ein anderes Vorgehen mehr Erfolg verspricht, ist eine
Erstberatungsgebühr zu entrichten. Diese beläuft sich je nach Höhe der Forderung auf 20 bis 350 DM. Diese Gebühr entsteht nicht, wenn im Anschluss an die Beratung
ein Mahnbescheid erwirkt wird, oder der Rechtsanwalt anderweitig für Sie tätig wird. In
diesem Fall entsteht nur die Gebühr für das Mahnverfahren oder die für das anderweitige
Tätigwerden des Anwalts zu entrichtende Gebühr.
Mahn- und
Zwangsvollstreckungskosten
Kosten beim
Online-Mahnverfahren

Zwangsvollstreckung
Zahlt der Schuldner auch nicht, nachdem Sie
den gerichtlichen Mahnbescheid gegen Ihn erwirkt haben, wird der Ihre Angelegenheit
beauftragte Rechtsanwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung für Sie tätig, sofern Sie dies
wünschen. In diesem Fall erwirkt er für Sie einen Vollstreckungsbescheid, mit dem Ihre
Forderung über einen Gerichtsvollzieher beim Schuldner eingefordert werden kann. Im
Rahmen der Zwangsvollstreckung übernimmt der Anwalt ebenfalls die Beauftragung des
Gerichtsvollziehers und die Abwicklung der im Rahmen der Zwangsvollstreckung notwendigen
rechtlichen Schritte.
Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten

Vertretung
vor Gericht
Legt der Schuldner
Ihrer Forderung Widerspruch gegen Ihren Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ein, bestreitet
dieser also die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in
dem geklärt wird, inwieweit die Forderung rechtmäßig ist und damit vom Schuldner
beglichen werden muss.In einem solchen Gerichtsverfahren
kann Sie ebenfalls der mit Ihrer Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt vertreten,
sofern Sie dies wünschen.
In manchen Fällen ist es sinnvoller, statt Forderungen über einen Mahnbescheid
einzutreiben, diese gleich über ein Gericht vom Schuldner einzufordern. Auch in diesen
Fällen ist die Heranziehung eines Rechtsanwaltes zu bedenken.
Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!