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Weitere Leistungen im Rahmen des Online-Mahnverfahrens

  Auskunft und Beratung
  Zwangsvollstreckung
  Vertretung vor Gericht

 

Auskunft und Beratung

Für Fragen im Rahmen der Erwirkung von Mahnbescheiden stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Auskunft zur Seite. Dies gilt sowohl bei der Beantwortung von Fragen zu einem laufenden Mahnverfahren als auch zur Klärung der Sachlage, ob überhaupt ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden soll.

Beratungsleistungen im Rahmen der Erwirkung eines Mahnbescheides und einer ggf. folgenden Zwangsvollstreckung werden durch die Anwaltsgebühren im Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren abgedeckt.

Für die Klärung der Frage, ob es sinnvoll ist, einen Mahnbescheid zu erwirken oder ein anderes Vorgehen mehr Erfolg verspricht, ist eine Erstberatungsgebühr zu entrichten. Diese beläuft sich je nach Höhe der Forderung auf 20 bis 350 DM. Diese Gebühr entsteht nicht, wenn im Anschluss an die Beratung ein Mahnbescheid erwirkt wird, oder der Rechtsanwalt anderweitig für Sie tätig wird. In diesem Fall entsteht nur die Gebühr für das Mahnverfahren oder die für das anderweitige Tätigwerden des Anwalts zu entrichtende Gebühr.

  Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten
  Kosten beim Online-Mahnverfahren

 

Zwangsvollstreckung

Zahlt der Schuldner auch nicht, nachdem Sie den gerichtlichen Mahnbescheid gegen Ihn erwirkt haben, wird der Ihre Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung für Sie tätig, sofern Sie dies wünschen. In diesem Fall erwirkt er für Sie einen Vollstreckungsbescheid, mit dem Ihre Forderung über einen Gerichtsvollzieher beim Schuldner eingefordert werden kann. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung übernimmt der Anwalt ebenfalls die Beauftragung des Gerichtsvollziehers und die Abwicklung der im Rahmen der Zwangsvollstreckung notwendigen rechtlichen Schritte.

  Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten

 

Vertretung vor Gericht

Legt der Schuldner Ihrer Forderung Widerspruch gegen Ihren Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ein, bestreitet dieser also die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem geklärt wird, inwieweit die Forderung rechtmäßig ist und damit vom Schuldner beglichen werden muss.

In einem solchen Gerichtsverfahren kann Sie ebenfalls der mit Ihrer Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt vertreten, sofern Sie dies wünschen.

In manchen Fällen ist es sinnvoller, statt Forderungen über einen Mahnbescheid einzutreiben, diese gleich über ein Gericht vom Schuldner einzufordern. Auch in diesen Fällen ist die Heranziehung eines Rechtsanwaltes zu bedenken.

  Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!         

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