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Sicherheit der Datenübermittlung
Datenkommunikation via
SSL (Secure Socket Layer) Datenkommunikation via SSL (Secure Socket Layer) Das von bei Mahnung-Online eingesetzte SSL-Protokoll ermöglicht eine sichere Datenkommunikation zwischen dem Server auf dem die Formulare des Online-Mahnverfahrens gespeichert sind und Ihrem Webbrowser. Die Eingabe von Daten in Formulare des Online-Mahnverfahrens ist damit vor unberechtigten Zugriffen geschützt. Es wird somit verhindert, dass die Datenkommunikation zwischen Ihrem Web-Browser und unseren Internet-Formularen von Dritten angezapft wird. Versendung von Daten mittels PGP (Pretty Good Privacy) Die von Ihnen in den Formularen von Mahnung-Online eingegebenen Daten werden von dem Online-Mahnsystem automatisch per E-Mail an uns versendet. Damit die Daten bei der Versendung nicht von Dritten gelesen werden können, werden die Daten mittels PGP verschlüsselt und übertragen. Die Entschlüsselung der E-Mails wird von uns zu Ihrer Sicherheit erst offline an unserem Rechner vorgenommen. Sicherheit durch Kennwortschutz Verwenden Sie unser Formulareingabe mit Kennwort, wird aus den übermittelten Daten zudem grundsätzlich nicht erkennbar, wer der Absender und damit Gläubiger der Forderung ist, für den ein Mahnbescheid erwirkt werden soll, da als Absender allein ein Teil des Kennworts übermittelt wird, das nur uns bekannt ist.Benutzernamen und Kennwörter werden von uns eigenhändig vergeben und installiert. Sichere Versendung der Formulardaten Die von Ihnen über diese Internet-Seiten versendeten Formulardaten werden direkt an uns versendet, die den Mahnbescheid für Sie erwirken. Ein Datenaustausch kommt somit nur zwischen Ihnen und dem Sie in Ihrer Mahnangelegenheit betreuenden Rechtsanwalt zustande. Die von Ihnen versendeten Formulardaten werden an ein Mail-Postfach gesendet, auf das nur der zuständige Rechtsanwalt nach Eingabe seines Benutzernamens und seines Kennwortes Zugriff hat.Die Formulardaten werden in mehreren getrennten Teilen versendet. Damit wird einem Zugriff auf die Gesamtheit der für die Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten entgegengewirkt. Vertrauliche Behandlung aller Daten Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet bei jeder Ihrer Angelegenheiten in Ihrem Sinne tätig zu werden. Dazu gehört auch, alle Daten vertraulich zu behandeln. Gem. § 43a II BRAO ist jeder Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt
ebenfalls für alle Mitarbeiter der Rechtsanwälte.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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