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Datenübermittlung zu den Mahngerichten
Möglichkeiten der
Datenübermittlung zu den Mahngerichten Möglichkeiten der Datenübermittlung zu den Mahngerichten Zuständig für die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides ist jeweils ein Mahngericht in dem Bundesland, in dem der Antragsteller, der eine Forderung gerichtlich eintreiben will, seinen Firmen- bzw. Wohnsitz hat. In der Regel sind in jedem Bundesland ein bzw. zwei zentrale Mahngerichte für die Erlassung gerichtlicher Mahnbescheide zuständig. Datenübermittlung mittels Datenträger - Eine Reihe von Bundesländern erlaubt eine Datenübermittlung zu den Mahngerichten mittels Datenträgern. In diesem Fall werden die für die Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten auf Diskette an das Mahngericht übermittelt. Modellweise ist zu einigen Mahngerichten ebenfalls bereits die Datenübermittlung mittels Datenfernübertragung möglich. Um an den beschriebenen Datenübertragungsverfahren teilnehmen zu können, ist jedoch eine Zulassung beim jeweiligen Mahngericht erforderlich. Sofern eine Datenübertragung mittels Datenträger in Bundesländern möglich ist, die zu dem Verfahren zugelassenen Teilnehmer (z.B. unsere Kanzlei) mittels einer speziellen Mahnsoftware die notwendigen Datenträger erstellen bzw. die Daten via Datenfernübertragung an das zuständige Mahngericht übermitteln. Dies bedeutet, dass das Mahngericht in der Regel spätestens einen Tag nach Eingang der Daten den beantragten Mahnbescheids erlässt und an den Schuldner versendet. In der Regel vergehen also zwischen Beantragung des Mahnbescheides und Posteingang des Mahnbescheids an den Schuldner 3 bis 5 Werktage. Mahnverfahren mittels Formular - In den Bundesländern, in denen eine Übermittlung der Daten zur Erwirkung eines Mahnbescheides via Datenträger bzw. Datenfernübertragung nicht möglich ist, muss zur Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides ein spezielles Mahnformular ausgefüllt werden, dass jedoch vom zuständigen Mahngericht nicht maschinell eingelesen werden kann. Bei diesem Verfahren vergehen daher von der Beantragung bis zur Versendung des Mahnbescheids an den Schuldner in der Regel zwei bis sechs Wochen. Von uns werden die Daten, wo immer das möglich ist, mittels Datenträger an das zuständige Gericht übermittelt. Übersicht zur Datenübermittlung
Achtung - Nicht in allen Regionen der Bundesländer, in denen die Datenübermittlung mittels Datenträger bereits eingeführt wurde, ist diese an den zuständigen Mahngerichten auch tatsächlich möglich. Ob eine Datenübermittlung mittels Datenträger möglich ist, muss daher ggf. im Einzelfall geklärt werden. Zur Zeit ist unserer Kanzlei in folgenden Bundesländern als Teilnehmer am automatisierten Mahnverfahren zugelassen und kann daher Mahnbescheide innerhalb von 3 bis 5 Werktagen erwirken.
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