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Ablauf zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids
Genereller Ablauf des
Online-Mahnverfahrens Genereller Ablauf Wenn Sie via Internet einen gerichtlichen Mahnbescheid für beantragen, vergehen in der Regel, sofern eine Datenübermittlung zum Mahngericht mittels Datenträger möglich ist, von der Beantragung des Mahnbescheids bis zur Posteingang der gerichtlichen Zahlungsaufforderung beim Schuldner etwa 3 bis 5 Werktage: Sie möchten online einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen einen Schuldner erwirken, um von diesem eine oder mehrere Forderungen einzutreiben. Über diese Internet-Seiten werden Ihnen auf Ihre Mahnangelegenheit zugeschnittene Online-Formulare bereitgestellt, in die Sie die zur Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten eingeben und dann an uns übermitteln können. Wir erwirken für Sie anhand der von Ihnen übermittelten Daten den von Ihnen gewünschten gerichtlichen Mahnbescheid. Mit der Beantragung des Mahnbescheids beauftragen Sie uns, Ihre Forderung für Sie einzutreiben. Entsprechend Ihres Auftrages veranlassen wir die zu diesem Zweck notwendigen Maßnahmen, damit Sie schnellstmöglich an Ihr Geld kommen. Selbstverständlich werden Sie von uns laufend über den Stand Ihres Mahnverfahrens informiert. Grundsätzlich stehen Ihnen auf diesen Internet-Seiten zwei Varianten der Formulareingabe zur Verfügung:Formulareingabe ohne Kennwort - Wir empfehlen Ihnen diese Variante der Formulareingabe, wenn Sie uns in absehbarer Zeit nur mit der Erwirkung eines Mahnbescheides beauftragen möchten, oder unsere Formulareingabe für die Beantragung eines Mahnbescheides zunächst einmal testen wollen. Formulareingabe mit Kennwort - Wenn Sie diese Variante der Formulareingabe benutzen möchten, benötigen Sie ein Kennwort und einen Benutzernamen. In diesem Fall müssen Sie nicht mehr bei jedem Mahnbescheid, den Sie über unsere Internet-Seiten beantragen möchten, Ihre persönlichen Daten angeben. Mit der Beantragung eines Kennwortes werden die Angaben zu Ihrer Person oder Ihrem Unternehmen, die für den Mahnbescheid notwendig sind, von uns gespeichert und müssen bei der Beantragung weiterer Mahnbescheide nicht mehr erneut angegeben werden. Zudem erteilen Sie uns eine Vollmacht, damit wir in Zukunft bezüglich aller von Ihnen über diese Internet-Seiten beantragten Mahnbescheide für Sie tätig werden können. Wir empfehlen Ihnen die Beantragung eines Benutzernamens und Kennworts, wenn Sie uns in Zukunft noch mit der Erwirkung weiterer Mahnbescheide via Internet beauftragen möchten. Schritte zur Erwirkung eines Mahnbescheides im Einzelnen Im Einzelnen läuft die Erwirkung des gerichtlichen Mahnbescheides in folgenden Schritten ab:.
Zudem werden die Daten zur Versendung an uns automatisch mittels PGP (Pretty Good Privacy) verschlüsselt, so dass auch bei der Datenübermittlung ein Zugriff Dritter auf Ihre Daten verhindert wird. Verwenden Sie die Formulareingabe mit Kennwort, wird aus den übermittelten Daten zudem grundsätzlich nicht erkennbar, wer der Antragsteller und damit Gläubiger der Forderung ist, für den ein Mahnbescheid erwirkt werden soll, da als Absender allein ein Teil des Kennwortes übermittelt wird, das nur uns bekannt ist. Über die Sicherheit der Übermittlung Ihrer Daten via Internet können Sie sich zusätzlich noch auf folgender Seite informieren: Sicherheit der Datenübermittlung Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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