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Mahnkosten
Kosten, die durch den
Zahlungsverzug des Schuldners verursacht werden Typische Kosten im Sinne von
Verzugsschäden sind:
Berechnung der Gerichtskosten - Die Gebühren, die das Amtsgericht für den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides verlangt, richten sich nach der Höhe der Forderungssumme. Für die Erwirkung eines Mahnbescheids wird eine halbe Gerichtsgebühr fällig. Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für den Erlass des Vollstreckungsbescheid keine weitere Gerichtsgebühr erhoben. Kosten für Gerichtsverfahren - Legt der Schuldner Widerspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, für das die fünffache Gebühr der entsprechend der obigen Tabelle entrichteten Gebühr für den Mahnbescheid fällig wird. Beträgt die Forderungssumme z.B. DM 5.000 werden für den Erlass des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides somit 80 DM fällig. Die Gerichtskosten für ein u.U. folgendes Gerichtsverfahren betragen zusätzlich DM 400. Vorkasse - Das Gericht erlässt einen Bescheid erst, wenn die Gebühren bei Gericht eingezahlt worden sind, dies kann durch den Kauf von Kostenmarken beim Amtsgericht oder durch Überweisung der Gebühren nach Erhalt der Gebührenrechnung des Gerichts geschehen. Bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann auch dieser die Gebühren vorstrecken, die Gebühren werden dann vom Konto des Rechtsanwaltes per Lastschrift abgebucht. Zahlung durch Schuldner - Die gesamten für den Mahnbescheid fälligen Gerichtskosten werden auf dem Bescheid der Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie andere Verzugsschäden (z.B. Zinsen) und sind damit zusammen mit der Forderung vom Schuldner zu begleichen. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Schuldner aufgrund des Mahnbescheides, erhält der Gläubiger somit die Gerichtskosten in voller Höhe vom Schuldner erstattet! Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes Berechnung der Anwaltsgebühren - Wird zur Durchführung der Beantragung eines Mahnbescheides ein Rechtsanwalt beauftragt, werden die Rechtsanwaltsgebühren wie die Gerichtsgebühren entsprechend der Forderungssumme erhoben. Für das Erwirken des Mahnbescheides erhält der Rechtsanwalt eine Rechtsanwaltsgebühr. Umfang der Tätigkeit - Für diese Rechtsanwaltsgebühr übernimmt der Anwalt das gesamte Mahnverfahren von Mahnung bis zum Erlass eines Mahnbescheides. Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides vom Anwalt zusätzlich die halbe Gebühr, entsprechend der in der Tabelle angegebenen Forderungssumme erhoben. Die für Mahn- und Vollstreckungsbescheid fällig gewordenen Gebühren werden für den Fall eines anschließenden gerichtlichen Verfahrens zur Klärung der Rechtmäßigkeit einer Forderung auf die für dieses Verfahren anfallenden Anwaltsgebühren angerechnet. Zahlung des Schuldners - Die für Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid fälligen Anwaltskosten werden auf dem jeweiligen Bescheid der Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie andere Verzugsschäden (z.B. Zinsen) und werden damit zusammen mit der Forderung vom Schuldner beglichen. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Gegner aufgrund des Mahn- oder Vollstreckungsbescheides, erhält der tätige Anwalt seine Anwaltskosten direkt vom Schuldner. Der Gläubiger muss somit an den Anwalt nur dann Kosten entrichten, wenn die Forderung nicht berechtigt oder nicht vollstreckbar ist, da der Schuldner zahlungsunfähig ist. Sonderkonditionen - Der Rechtsanwalt kann sich bei gerichtlichen Mahnverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen verpflichten, dass dann, wenn der Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung nicht beigetrieben werden kann, er auf einen angemessenen Teil der Gebühren verzichten und stattdessen ihm der Schuldner einen angemessenen Teil der Forderung abtreten kann. Der von der Forderung abzutretenden Teil muss dabei in angemessenem Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwalts stehen. In der Praxis ist es üblich, dass Anwälte die beschriebenen Konditionen insbesondere dann einräumen, wenn der Anwalt für den Gläubiger in einer größeren Anzahl von Fällen tätig bzw. regelmäßig mit Mahn- oder Vollstreckungsverfahren des Gläubigers beauftragt wird. Kosten für eine eigene Mahnabteilung Kosten, für die Eintreibung einer Forderung, die durch unternehmenseigene Mitarbeiter geltend gemacht werden, entstehen, können, da sie nicht für jede einzelne bearbeitete Forderung direkt anfallen, nicht zusammen mit einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid als Verzugsschäden eingefordert werden. Ein Outsourcing des Mahnwesens an eine Rechtsanwaltskanzlei bietet somit erhebliche Einsparpotentiale, da Rechtsanwaltsgebühren als Verzugsschäden anerkannt werden. Kosten für ein Inkassounternehmen Inkassounternehmen kaufen Forderungen im Paket zu einem Teil ihres Wertes auf (in der Regel für 5% des Wertes und weniger), um sie dann auf eigene Rechnung einzutreiben. Der Betrag, der für die Forderungen von dem Inkassounternehmen gezahlt wird, richtet sich danach, welche Chancen sich das Unternehmen ausrechnet, die Forderungen bei den Schuldnern zu liquidieren. Erfahrungsgemäß sind die Beträge, die Inkassounternehmen für die Übernahme von Forderungen zu zahlen bereit sind, eher gering, da die Unternehmen das Risiko übernehmen, dass Schuldnern zahlungsunfähig sind und die Inkassounternehmen zudem einen eigenen Gewinn mit der Forderungseintreibung erzielen wollen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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