Hilfreiche Tipps
zur Eintreibung von Forderungen
Vorbeugende
Maßnahmen
Fristen und
Termine
Mahngebühren
und Verzugszinsen
Vorbeugende
Maßnahmen
Um einen Zahlungsverzug
Ihrer Kunden zu verhindern, sollten folgende Punkte beachtet werden:
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Räumen Sie Skonto ein: 23 % für
die Bezahlung der Rechnung innerhalb von 8 10 Tagen
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Wenn Kunden sich im Zahlungsverzug befinden, rufen Sie diese an. Während eine schriftliche Mahnung häufig achtlos weggeworfen wird, ist
eine persönliche Mahnung dem Kunden vielfach äußerst unangenehm.
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Fragen Sie den Kunden nach den Gründen, warum er nicht zahlt. Macht Ihnen der Kunde glaubhaft, dass er nur vorübergehende
Zahlungsprobleme hat, können Sie mit ihm eine Ratenzahlung vereinbaren. Schicken Sie in
diesem Fall dem Schuldner eine schriftliche Zahlungsvereinbarung, die nur gültig wird,
wenn er diese innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist, von z.B. 3 Tagen, unterschreibt
und zurücksendet. Reagieren Sie aber nicht auf fadenscheinige Versprechungen und
Ausflüchten von Kunden ("Ihre Rechnung wird als nächste bezahlt").
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Bei Kunden, die Ihnen als zahlungsunwillig oder liquiditätsschwach bekannt sind,
verlangen Sie Vorauskasse.
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Individuelle Zahlungserinnerungen und Mahnungen zeigen bei den Schuldnern häufig mehr Erfolg als einfältige
Standardschreiben. |
Fristen
und Termine
Folgende Fristen werden üblicherweise für
Mahnungen gesetzt
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Zahlungserinnerung: zehn bis
vierzehn Tagen nach Fälligkeit der Rechnung |
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1. Mahnung: fünf bis zehn Tage nach
Fälligkeit der Rechnung |
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2. Mahnung: fünf bis zehn Tage nach
Versand der 1. Mahnung |
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3. Mahnung: Versand am besten per
Einschreiben (ohne Rückschein), Androhung gerichtlicher Schritte (Mahnbescheid, Inkasso
u.ä.), fünf bis acht Tage nach der 2. Mahnung |
Mehr als eine Mahnung ist aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, um nach Verstreichen
der Mahnfrist einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Stellen sie jedoch, wenn Sie
auf eine zweite und dritte Mahnung verzichten wollen, sicher, dass der Schuldner die erste
Mahnung erhalten hat. Dies ist z.B. durch eine persönliche Übergabe der Mahnung durch
einen Dritten, Quittierung der Mahnung durch den Schuldner oder Versendung per
Einschreiben möglich. Sonst besteht die Möglichkeit, dass der säumige Kunde in einem
Gerichtsverfahren behauptet, er habe die Mahnung nie erhalten: "diese sei wohl auf
dem Postweg verloren gegangen."
Versehen Sie Ihre Rechnungen immer mit einem konkreten Zahlungstermin (z. B.
"zahlbar bis spätestens zum 14. Juni 2001"). Durch diese Maßnahme gerät der
Kunde automatisch ab dem 15. Juni in Zahlungsverzug.
Ist auf der Rechnung kein Termin verzeichnet (z. B. "zahlbar innerhalb von 14
Tagen"), ist es notwendig, dass Sie Ihren Kunden erst per Mahnung zur Zahlung
auffordern, damit er in Verzug gerät. Versehen Sie auch Ihre Mahnungen stets mit einem
konkreten Zahlungstermin.
Mahngebühren
und Verzugszinsen
Für eine
Zahlungserinnerung sowie die 1. Mahnung darf noch keine Mahngebühr erhoben werden. Erst ab der zweiten Mahnung können Sie dem Schuldner
Mahngebühren in Rechnung stellen, diese dürfen jedoch nicht mehr als DM 5 je Mahnung
betragen.
Verzugszinsen für den Fall des
Zahlungsverzugs können bei Kaufvertragsabschluß in der Höhe frei ausgehandelt und
vertraglich festgelegt werden.
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Bei Geschäften zwischen Kaufleuten ist ein
Verzugszinssatz in
Höhe von 5% üblich. |
| Ist/sind einer oder beide Kaufvertragspartner eine Privatperson sollte der Zinssatz nicht
mehr als 4% betragen. |
Geben Sie bei einem Mahnbescheid höhere Verzugszinsen an, müssen Sie nachweisen
können, dass Sie aufgrund der ausstehenden Forderung des Schuldners gezwungen waren,
während des Zahlungsverzuges selbst einen Kredit in Anspruch zu nehmen, für den die
Zinsen höher anzusetzen sind.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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