Effektives
Mahnwesen
Folgendes schrittweise Vorgehen hat sich zur Eintreibung von Forderungen bewährt. Rechtlicherseits
ist nur eine Mahnung erforderlich, bevor ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden
kann, die Mahnungen 2 und 3 sind damit entbehrlich.
Zahlungserinnerung
Erste Mahnung
Zweite Mahnung
Dritte Mahnung
Gerichtlicher Mahnbescheid
Vollstreckungsbescheid

Zahlungserinnerung
Was ist zu beachten? - Ist die vertraglich
vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen (in der Regel 10 bis 14 Tage), schicken Sie
an den säumigen Kunden ein Erinnerungsschreiben, in dem Sie den Kunden an seine
Zahlungspflicht erinnern und eine neue Frist setzen (wiederum 5 bis 10 Tage). Da
jeder Kunde einmal seine Zahlungsverpflichtungen vergessen kann, sollte das
Schreiben freundlich abgefasst werden: "... sicher ist es Ihrer
Aufmerksamkeit entgangen, dass die nachgenannte Rechnung von Ihnen noch nicht
ausgeglichen wurde ..."

Erste
Mahnung
Was ist zu beachten? - Erfolgt auch auf das Erinnerungsschreiben keine Zahlung, versenden Sie an
den säumigen Kunden ein Mahnschreiben. Machen Sie das Schreiben mit der fettgedruckten
Bezeichnung "1. Mahnung" als solche deutlich kenntlich. Zudem sollte die Mahnung
eine Charakterisierung des Auftrags bzw. Vertrags, sowie das Lieferdatum, die
Rechnungsnummer und eine neue Zahlungsfrist enthalten. Setzen Sie eine Frist von 5 bis 10
Tagen. Damit der Schuldner die Frist auch einhalten kann, sollte diese auf einem Werktag
enden. Geben Sie das genaue Datum an, bis zu dem der Schuldner die Forderung zu erfüllen
hat.Weitere Mahnungen sind aus
rechtlicher Sicht jedoch nicht notwendig. Da diese Ihre Zeit und Ihr Geld
kosten, ist zu
überlegen, ob es sich bei dem jeweiligen Schuldner lohnt, nochmals zu mahnen oder
sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid zu
beantragen. Wenn Sie auf eine zweite und dritte Mahnung verzichten wollen, stellen sie
jedoch sicher, dass der Schuldner die erste Mahnung erhalten hat. Dies ist z.B. durch eine
persönliche Übergabe der Mahnung durch einen Dritten, Quittierung der Mahnung durch den
Schuldner oder Versendung per Einschreiben möglich. Sonst besteht die Möglichkeit, dass
der säumige Kunde in einem Gerichtsverfahren behauptet, er habe die Mahnung nie erhalten:
"diese sei wohl auf dem Postweg verloren gegangen."

Zweite
Mahnung
Was ist zu beachten? - Ist auch nach Ablauf der ersten Mahnfrist kein Zahlungseingang zu
verzeichnen, senden Sie Ihrem säumigen Kunden eine zweite Mahnung, die nach dem selben
Schema aufgebaut sein sollte wie bereits die 1. Mahnung. Setzen Sie nunmehr eine Frist
von maximal 10 Tagen, die wiederum auf einem Werktag endet. Geben Sie den Tag an, bis zu
dem der Schuldner die Forderung zu erfüllen hat.Verzugsschaden - Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, können ab
der 2. Mahnung als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Die
Gebühren dürfen jedoch nicht mehr als DM 5 je Mahnung betragen.

Dritte
Mahnung
Was ist zu beachten? - Ist auch die zweite Mahnung erfolglos, sollten Sie mit der dritten
Mahnung, um die Ernsthaftigkeit Ihres Unterfangens zur Durchsetzung der Forderung Ihrerseits
zu unterstreichen, mit dem Gang zum Rechtsanwalt, Gericht, oder Inkassounternehmen drohen.
Setzen Sie eine weitere, aber kurze Frist. Zudem machen Sie den säumigen Kunden darauf
aufmerksam, dass alle weiteren Schritte für den Schuldner mit Kosten verbunden sind.
Versenden Sie diese Mahnung am besten per Einschreiben.Geschäftsbeziehung zum Schuldner - Spätestens
jetzt sollten Sie die Geschäftsbeziehung zu dem säumigen Kunden überdenken. Stellen Sie
den Verkauf an den Kunden ein, stoppen Sie eventuell vorgesehene Lieferungen bzw. liefern
Sie nur noch gegen Vorkasse.
Kompetente Hilfe - In dieser
Situation sollten Sie sich ebenfalls überlegen, ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen,
der auf den Schuldner verstärkten Druck ausübt, um diesen doch noch zu einer Zahlung zu
bewegen. Außerdem können Sie im nächsten Schritt einen gerichtlichen Mahnbescheid
beantragen oder ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Schuld beauftragen. Bei der
Eintreibung einer berechtigten Forderung gehen die Kosten für einen Rechtsanwalt voll zu
Lasten des Schuldners. Bei Inkassounternehmen, treten Sie die Forderung für einen Teil
ihres Wertes an das Unternehmen ab, und das Inkassounternehmen versucht auf eigene
Rechnung die Forderung einzutreiben.
Eine zweite und dritte Mahnung ist aus rechtlicher Sicht jedoch nicht notwendig, da Sie
aber Ihre Zeit und Ihr Geld kostet, ist zu überlegen, ob es sich bei dem jeweiligen
Schuldner lohnt, nochmals zu mahnen oder gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.

Gerichtlicher
Mahnbescheid
Formulare ("Papier"-Formularverfahren)
- Beantragen sie einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht im Online-Mahnverfahren
sondern im schriftlichen Verfahren, müssen Sie den Vordruck „für das
maschinelle Mahnverfahren“ verwenden und ausfüllen und anschließend an das
zuständige Amtsgericht schicken. Das Formular erhalten Sie im
Schreibwarenhandel.
Bearbeitung durch das Mahngericht
- Das Mahngericht prüft den ausgefüllten Antrag auf formale Richtigkeit (u.a.
darauf, ob alle notwendigen Felder ausgefüllt sind bzw. die geforderten
Verzugszinsen richtig berechnet wurden). Die Richtigkeit Ihrer Forderung wird
dagegen nicht untersucht. Das Mahngericht stellt den Mahnbescheid anschließend
dem säumigen Schuldner zu. Daraufhin kann dieser die Forderung begleichen oder
innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Beantragung eines Mahnbescheides via Internet
- Über die Internet-Seiten Mahnung-Online
können Sie uns online den Erlass eines Mahnbescheides beauftragen. Die Eingabe
der zur Erwirkung eines Mahnbescheides erforderlichen Daten via Internet in
Verbindung mit dem Einsatz des automatisierten Mahnverfahrens besitzt in punkto
Schnelligkeit der Forderungseintreibung und Arbeitseinsparung Ihrerseits
erhebliche Vorteile gegenüber dem schriftlichen Mahn-Verfahren ("Papier"-Formularverfahren).
Den Ablauf und die Vorteile dieser Vorgehens können Sie auf folgenden Seiten
nachlesen:
Ablauf
von der Beantragung eines Mahnbescheides via Internet bis zum Posteingang
der
gerichtlichen Zahlungsaufforderung beim Schuldner
Vorteile
des automatisierten Mahnverfahrens
Darüber hinaus muss der Schuldner im Falle der Eintreibung berechtigter
Forderungen die vollen Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes tragen.
Zu den genauen Kosten der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides haben
wir folgende Informationen zusammengestellt:
Kosten
zur Erwirkung eines Mahnbescheides bei Datenübermittlung via Internet
Kosten im
Mahnverfahren
Generell richten sich die Gerichtsgebühren für einen Mahnbescheid nach der
Höhe der Forderungssumme.

Vollstreckungsbescheid
Wie geht´s weiter? - Zahlt der säumige Kunde auch nicht aufgrund des gerichtlichen
Mahnbescheides und legt er auch keinen Widerspruch ein, wird dem Schuldner vom Mahngericht
nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Vollstreckungsbescheid (Zahlungsaufforderung)
zugeschickt. Auch in diesem Fall beträgt die Zahlungsfrist zwei Wochen.Vollstreckungstitel - Kommt es nach dieser
letzten Frist wiederum nicht zur Zahlung oder zu einem Widerspruch, erhält der
Antragsteller einen sogenannten Titel. Damit kann der Gerichtsvollzieher
eine Pfändung beim Schuldner durchführen.
Widerspruch des Schuldners -
Legt der vermeintliche Schuldner Widerspruch ein, geht das Mahnverfahren in die Klage
über, da nunmehr Ihre Forderung vom Schuldner bestritten wird. In diesem Fall wird in
einem gerichtlichen Verfahren geklärt, ob und in welcher Höhe Ihre Forderung gegenüber
dem Schuldner rechtmäßig ist.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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