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ZwangsvollstreckungsrechtMit der Zahlungsmoral in Deutschland steht es in vielen Fällen nicht zum besten. Um säumige Schuldner zu zwingen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, besteht die Möglichkeit diese zu mahnen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Über die Seite www.mahnung-online.de besteht die Möglichkeit, uns die zur Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten über spezielle Formulare via Internet online zu übermitteln. Mit Hilfe des Online-Mahnverfahrens sind Sie in der Lage einen solchen Bescheid via Internet innerhalb von drei bis fünf Werktagen zu erwirken. Mit Hilfe des automatisierten Mahnverfahren und einer Übermittlung der zur Erwirkung eines Mahnbescheides erforderlichen Daten via Internet ist es möglich innerhalb von drei bis fünf Werktagen einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Hilft die Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids nicht, kommt es zur Pfändung, Zwangsvollstreckung
oder Zwangsversteigerung. Andererseits gibt es für Schuldner, die aus
unterschiedlichsten Gründen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen
können, Mittel und Wege, ihnen in ihrer Situation, z.B. im Rahmen des
Insolvenzverfahrens, rechtlich zu helfen.
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