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Insolvenzverfahren

Kann ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, besteht die Möglichkeit ein Insolvenzverfahren zu beantragen. In diesem Verfahren wird versucht Gläubiger und Schuldner gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird, um die wirtschaftliche Existenz des Schuldners bzw. des Unternehmens des Schuldners wieder auf ein tragfähiges Fundament zu stellen.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sind im Wesentlichen folgende Bereiche relevant, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:

Das Insolvenzverfahren:
[Image] Insolvenzordnung (InsO)  
[Image] Allgemeine Informationen zum Insolvenzverfahren
[Image] Informationen zu besonderen Insolvenzverfahren
[Image] Hinweise für Gläubiger im Insolvenzverfahren
[Image] Hinweise für Schuldner im Insolvenzverfahren

[Image] inso-Rechtsprechung Entscheidungssammlung zum Insolvenzrecht

Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten von inso-Rechtsprechung zur Verfügung gestellt.

 

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