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Besondere Insolvenzverfahren
Wann
kommt es zum Insolvenzplanverfahren? Es kann vom Schuldner oder Insolvenzverwalter ein sog. Insolvenzplan vorgelegt werden. Ziel ist es, das Schuldnerunternehmen zu reorganisieren, z.B. durch Stundungen oder Forderungsverzichte der Gläubiger. Im Rahmen eines solchen Planes kann folgendes geregelt werden:
Auf Antrag des Schuldners oder der Gläubigerversammlung kann der Schuldner im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahren oder Insolvenzplanverfahren selbst die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters vornehmen. Dies spart gegenüber dem Einsatz eines Insolvenzverwalters Kosten. Wann kommt es zur Verbraucherinsolvenz?Wegen der erheblichen Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens besteht noch unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit der sog. Verbraucherinsolvenz:
Dieses Verfahren sollte mit der Restschuldbefreiung kombiniert werden. Voraussetzungen für einen Verbraucherinsolvenzantrag:
Unter welchen Umständen kommt es zu einer Restschuldbefreiung? Im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens, eines Insolvenzplanverfahrens, der Eigenverwaltung sowie der Verbraucherinsolvenz, kann der Schuldner durch das Gericht ohne Zustimmung der Gläubiger unter folgenden Voraussetzungen von seiner Restschuld befreit werden:
Werden dem Gläubiger erst nach der Restschuldbefreiung Obliegenheitsverletzungen des Schuldners bekannt, kann diese auf Antrag widerrufen werden. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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