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Besondere Insolvenzverfahren

  Wann kommt es zum Insolvenzplanverfahren?
  Wann ist eine Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren möglich?
  Wann kommt es zur Verbraucherinsolvenz?
  Unter welchen Umständen kommt es zu einer Restschuldbefreiung?

Wann kommt es zum Insolvenzplanverfahren?

Es kann vom Schuldner oder Insolvenzverwalter ein sog. Insolvenzplan vorgelegt werden. Ziel ist es, das Schuldnerunternehmen zu reorganisieren, z.B. durch Stundungen oder Forderungsverzichte der Gläubiger.

Im Rahmen eines solchen Planes kann folgendes geregelt werden: 

die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger 
die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung 
sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Verfahrens abweichend vom regulären Insolvenzverfahren

 

Wann ist eine Eigenverwaltung des Schuldners im Insolvenzverfahren möglich?

Auf Antrag des Schuldners oder der Gläubigerversammlung kann der Schuldner im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahren oder Insolvenzplanverfahren selbst die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters vornehmen. Dies spart gegenüber dem Einsatz eines Insolvenzverwalters Kosten.

 

Wann kommt es zur Verbraucherinsolvenz?

Wegen der erheblichen Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens besteht noch unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit der sog. Verbraucherinsolvenz: 

der Schuldner muss eine natürliche Person sein (also kein Unternehmen), die 
nur eine geringfügige selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt 

Dieses Verfahren sollte mit der Restschuldbefreiung kombiniert werden. 

Voraussetzungen für einen Verbraucherinsolvenzantrag: 

der Schuldner muss in den letzten 6 Monaten vor Stellung des Antrags eine außergerichtliche Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes mit seinen Gläubigern versucht haben 

Bescheinigung dieses Versuches durch z.B. einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine Schuldnerberatungsstelle 

dem Antrag müssen ein Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens sowie ein Verzeichnis der Gläubiger und bestehenden Forderungen sowie eine Erklärung, dass die Angaben richtig und vollständig sind, beigefügt werden

 

Unter welchen Umständen kommt es zu einer Restschuldbefreiung?

Im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens, eines Insolvenzplanverfahrens, der Eigenverwaltung sowie der Verbraucherinsolvenz, kann der Schuldner durch das Gericht ohne Zustimmung der Gläubiger unter folgenden Voraussetzungen von seiner Restschuld befreit werden: 

es muss ein Insolvenzverfahren eröffnet sein 
der Schuldner darf nicht in den letzten 10 Jahren bereits eine Restschuldbefreiung versucht haben 
der Schuldner muss sich gegenüber seinen Gläubigern als redlich erwiesen haben

Werden dem Gläubiger erst nach der Restschuldbefreiung Obliegenheitsverletzungen des Schuldners bekannt, kann diese auf Antrag widerrufen werden.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!         

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