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Fürsorge und VersorgungDie Angelegenheiten fürsorgebedürftiger Menschen sind
insbesondere im Bundessozialhifegesetz (BSHG) geregelt. Daneben existieren aber noch eine
Reihe von Gesetzen, die ebenfalls sich u.a. mit den Rechten der fürsorgebedürftigen
Kinder und Jugendlichen befassen. Auf dieser Seite können Sie die entsprechenden
Gesetzestexte neben den letzten Entscheidungen der Verwaltungs- und
Sozialgerichte zu Fürsorge- und Versorgungsangelegenheiten abrufen.
Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten des Bundesministerium für Arbeit (BMA), der AOK, REFACT-Online und der TU-Berlin zur Verfügung gestellt.
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