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Informationen zum Wohngeld Was ist Wohngeld? Wohngeld stellt eine finanzielle Hilfe des Staates für diejenigen dar, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können.
Einmal rechtmäßig erhaltenes Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn der ehemals Berechtigte mittlerweile ein Einkommen erreicht hat, bei dem er kein Wohngeld mehr bezieht. Mietzuschuss kann regelmäßig derjenige bekommen, der in Deutschland in einer Wohnung zur Miete wohnt. Lastenzuschuss kann im Regelfall derjenige erhalten, der in Deutschland Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheimes ist. Von drei Faktoren hängt ab, ob und wenn in welcher Höhe Wohngeld bewilligt werden kann:
In der Regel muss ein Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle der örtlichen Gemeinde-, Amts-, Kreis oder Stadtverwaltung gestellt werden. Dort erhalten Sie das Antragsformular. Empfängern von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge kann Wohngeld von der zuständigen Sozialhilfe- oder Kriegsopferfürsorgestelle auch ohne besonderen Antrag als "pauschaliertes Wohngeld" gewährt werden. Wird Wohngeld bewilligt, erhält der Antragstelle einen Bewilligungsbescheid. Die Wohngeldstelle bewilligt das Wohngeld in der Regel für ein Jahr. Für das folgende Jahr muss ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Wie viel Wohngeld bekommt man? Die Höhe des Wohngeldes wird in jedem Einzelfall gemäß der aktuellen Wohngeldtabelle bestimmt, die aus Platzgründen hier nicht ausgedruckt worden ist. Die Tabelle, sowie weitere Informationen zur Ermittlung des Wohngeldes sind in der Broschüre "Wohngeld" der Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen enthalten, die über das Internet zur Verfügung steht. Wie wird Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid eingelegt? Sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Wohngeld zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, können Sie gegen den Bewilligungsbescheid innerhalb einer festgesetzten Frist (in der Regel 1 Monat) Widerspruch bei der Wohngeldstelle einlegen. Der Widerspruch muss begründet werden. Die Wohngeldstelle prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht. Wie wird gegen den Bewilligungsbescheid geklagt? Wurde der Bescheid der Wohngeldstelle auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den Bescheid zu anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Verwaltungsgericht. Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für eine Rechtsberatung bei ihrem Anwalt bzw. Gerichtskosten aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Ausführlichere Informationen zur Sozialhilfe sind bei der Bundesregierung abrufbar. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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