Beratungshilfe und
Prozesskostenhilfe
Beratungshilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine anwaltliche Rechtsberatung nicht
aufbringen können, ist es möglich beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu
beantragen.
Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie
die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt.
Die Beantragung der Beratungshilfe übernimmt Ihr Anwalt gern für
Sie.
Prozesskostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftliche
Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht nicht oder
nur teilweise aufbringen können, ist es möglich bei Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Wird Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt, übernimmt der Staat für
Sie entsprechend Ihrer Einkommens- und Belastungssituation ganz oder teilweise die Kosten
für Ihren Anwalt und das Gerichtsverfahren.
Wenn Ihnen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Umstände dies
erlauben, kann das Gericht eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Raten festsetzen.
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Prozesskostenhilfe zunächst nicht
zurückerstatten. Bei positiver Entwicklung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen
Situation müssen Sie jedoch damit rechnen, dass die Prozesskostenhilfe zurückgefordert
wird.
Die Beantragung der Prozesskostenhilfe übernimmt Ihr Anwalt gern
für Sie.