rechtsanwaltliche Tätigkeit
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Gebühren-
rahmen |
Mittel-
gebühr |
Regel-
gebühr |
Einspruchs-
bzw. Widerspruchsverfahren (Verwaltungsverfahren)
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40 - 520 EUR |
280,00
€ |
240,00
€ |
gerichtliches
Vorverfahren (ohne Tätigkeit im
Verwaltungsverfahren)
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40 - 520 EUR |
280,00
€ |
240,00
€ |
gerichtliches
Vorverfahren (mit Tätigkeit im
Verwaltungsverfahren)
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40 - 260 EUR |
150,00
€ |
120,00
€ |
gerichtliches
Haupterfahren (ohne Tätigkeit im
Vorverfahren)
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20 - 320 EUR |
170,00
€ |
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gerichtliches
Hauptverfahren (mit Tätigkeit im
Vorverfahren)
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40 - 460 EUR |
250,00
€ |
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Wahrnehmung
eines Gerichtstermins
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20 - 380 EUR |
200,00
€ |
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Einigung im
gerichtlichen Hauptverfahren
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30 -
350 EUR |
190,00
€ |
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Einigung im
Verwaltungs- oder Vorverfahren
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40 -
520 EUR |
280,00
€ |
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Der Rechtsanwalt legt innerhalb des vorgegebenen
Gebührenrahmens die Gebühr unter Berücksichtigung der Bedeutung der Angelegenheit,
des Umfangs und der Schwierigkeit seiner Tätigkeit sowie der Einkommens- und
Vermögensverhältnissen des Auftraggebers fest.
Die Rechtsanwaltsgebühr für eine Erstberatung darf nur maximal
190
Euro betragen.
Für Auslagen werden 20% der anfallenden Kosten, höchstens jedoch
20 Euro berechnet. Weitere Kosten entstehen u.U. für Kopien, Fahrtkosten und Tagegeld.
Auf alle anfallenden Kosten entfallen in Deutschland zudem zur Zeit
19% Mehrwertsteuer.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!