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Kosten und Gebühren im Arbeitsrecht

[Image] Wie berechnen sich die Rechtsanwaltskosten?
[Image] Wie berechnen sich die Gerichtskosten?
[Image] Welche Kosten entstehen im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren? (Mahnung-Online)

Wie berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren?

Die Kosten für anwaltlichen Rechtsbeistand entsprechen den Kosten im normalen Zivilverfahren bzw. in anderen Verfahrensordnungen. 

[Image] Gebühren und Kosten im Zivilverfahren

Als Besonderheit ist zu nennen, dass die im arbeitsgerichtlichen Verfahren obsiegende Partei der ersten Instanz keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten durch die Gegenseite hat. Mit anderen Worten: im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (= Ausschluss der Kostenerstattung). Erst im zweiten und dritten Rechtszug (Berufung, Revision) gilt dieser Ausschluss nicht mehr.

[Image]

Wie berechnen sich die Gerichtskosten?

Anders als im Zivilprozessverfahren gilt im Arbeitsrecht eine größere Kostenbilligkeit. Im Urteilsverfahren der ersten Instanz wird nur eine einmalige Gerichtsgebühr fällig, die sich nach dem Streitwert richtet. 

Die Gerichtsgebühren berechnen sich wie folgt:

Streitwert
bis x.xxx €

Gerichtsgebühr in €

Streitwert
bis x.xxx €

Gerichtsgebühr in €

900

10

4.750

95

1.050

21

5.000

100

1.200

24

5.500

110

1.350

27

6.000

120

1.500

30

6.500

130

1.750

35

7.000

140

2.000

40

7.500

150

2.250

45

8.000

160

2.500

50

8.500

170

2.750

55

9.000

180

3.000

60

9.500

190

3.250

65

10.000

200

3.500

70

10.500

210

3.750

75

11.000

220

4.000

80

11.500

230

4.250

85

12.000

240

4.500

90

über 12.000

500

Anders als im Zivilprozess werden keine Kostenvorschüsse erhoben. Die Gebühren sind erst bei Beendigung des Verfahrens fällig oder wenn das Ruhen des Verfahrens angeordnet wurde. 

Kosten für Dolmetscher fallen in der Regel nicht an.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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