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Gebühren
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Gebühren

Eine Erstberatung dient insbesondere dazu, die Rechtslage und die Erfolgsaussichten in dem vorliegenden Fall zu klären.

Je nach Umfang der Rechtsberatung und dem Streitwert kostet eine Erstberatung zwischen 0,1-fachen und einer vollen Anwaltsgebühr. Eine Erstberatung nach darf jedoch unabhängig vom Streitwert nur maximal 190 Euro kosten, sofern es sich bei dem Beratungssuchenden nicht um einen Gewerbetreibenden oder Selbständigen handelt. Damit bewegen sich die Gebühren für eine Erstberatung bei Privatpersonen zwischen 10 und 190 Euro. 

Im Rahmen einer einer zivilrechtlichen Rechtsangelegenheit können folgende Gebühren und Kosten anfallen:

[Image] Anwaltsgebühren
[Image]
Gerichtsgebühren

Im Sozial- und Arbeitsrecht gelten dagegen abweichende Gebühren- und Kostenregelungen: 

[Image] Gebühren im Sozialrecht
[Image]
Gebühren im Arbeitsrecht

Besitzen Sie nicht die finanziellen Mittel, sich anwaltlich beraten zu lassen bzw. ein Gerichtsverfahren zu führen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe sowie Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
[Image] Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe

 

 

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