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RechtsberatungVon unserer Kanzlei werden in Bochum und via Internet Rechtsangelegenheiten in fast allen Rechtsgebieten bearbeitet. Informationen zu besonderen Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten unserer Rechtsanwälte finden Sie hier: Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte. Nachfolgend können Sie sich über die Beratungstätigkeit in unserer Kanzlei und via Internet ein genaueres Bild machen:
Rechtsberatung
in unserer Kanzlei Rechtsberatung in unserer Kanzlei Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Bochum zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sollen es Ihnen ermöglichen, auch außerhalb Ihrer Arbeitszeiten einen Termin bei uns wahrzunehmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Unter folgender E-Mail-Adresse stehen wir Ihnen gerne für die Beantwortung rechtlicher Fragen zur Verfügung: mail@rechtspraxis.de. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit ganze Mandate per E-Mail-Korrespondenz zu betreuen. Stellen Sie eine rechtliche Frage per Internet an uns, bemühen wir uns, Ihnen so schnell wie möglich eine hilfreiche Antwort zu geben. Der Eingang Ihrer Anfrage wird Ihnen umgehend von uns bestätigt. In der Regel sind wir in der Lage Ihre Anfrage innerhalb von drei Werktagen zu beantworten, anderenfalls erhalten Sie von uns einen Termin, bis zu dem wir Ihre Anfrage spätestens beantwortet haben. Sollten Rückfragen bestehen, melden wir uns umgehend bei Ihnen per E-Mail, Telefon oder Telefax. Grundsätzlich akzeptieren wir zur Bezahlungen von anwaltlichen Leistungen als Zahlungsmittel Bargeld, Überweisungen und gedeckte Schecks. Nach Eingang Ihrer Rechtsangelegenheit bei uns, erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der der Eingang Ihrer Angelegenheit bestätigt wird, zudem ist der E-Mail - sofern erforderlich - als Attachement eine Vollmacht beigefügt, die sie zur Auftragsbestätigung bitte unterschrieben und an uns zurücksenden. Mit der Vollmacht bevollmächtigen Sie uns, dass wir Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit gegenüber Dritten (z.B. Prozessgegner, Gericht oder Versicherung) vertreten. Nach Eingang der Vollmacht können wird dann unverzüglich in Ihrer Angelegenheit für Sie tätig werden. Sie können jedoch auch einen auf unseren Internet-Seiten
befindlichen Vordruck für eine Vollmacht ausdrucken und unterschreiben, um
diese dann gleich mit einer Schilderung Ihrer Rechtsangelegenheit an uns
weiterzuleiten. Können wir die Frage, die Sie uns per Internet gestellt haben, mit einer einfachen Auskunft beantworten, dann ist allerdings keine Vollmacht Ihrerseits an uns erforderlich. In diesem Fall erhalten Sie von uns per E-Mail in Kurzform eine Übersicht über die Beantwortung Ihrer Frage. Zudem teilen wir Ihnen die Gebühren mit, die für unsere Arbeit gemäß Gebührenordnung (BRAGO) zu entrichten sind. Anschließend teilen Sie uns bitte mit, auf welche Weise Sie die Gebühren begleichen möchten:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei Erstberatungen per Internet keine anderen Zahlungsarten akzeptieren können. Es gibt viele, die eine Rechtsberatung via Internet in Anspruch nehmen, aber leider auch einige die die anschließende Bezahlung vergessen. Je nach Umfang der Rechtsberatung und dem Streitwert kostet eine Erstberatung zwischen 1/10 und einer vollen Anwaltsgebühr. Eine Erstberatung in Rechtsangelegenheiten von Privatpersonen darf unabhängig vom Streitwert nur maximal 190 Euro kosten. Damit bewegen sich die Gebühren für eine Erstberatung zwischen 10 und 190 Euro. Die Gebühren für eine Erstberatung durch Ihren Anwalt, in der insbesondere die Rechtslage und die Erfolgsaussichten in dem vorliegenden Fall geklärt werden, sind somit begrenzt. Unter Umständen ist auch die Beantragung von Beratungshilfe möglich. Für fachkompetente Rechtsberatung und Vertretung vor einem Gericht
steht Ihnen Ihr Anwalt gerne zur Verfügung. Im Zivil- und Verwaltungsrecht richtet sich
die Höhe der anwaltlichen Gebühr nach dem Streitwert. Dies gilt jedoch in der Regel bei
Fällen des Sozialrechts und Arbeitsrechts
nicht. Ist eine gerichtliche Klärung Ihres Anliegens unumgänglich,
fallen außerdem noch Kosten bei Gericht an. Diese richten sich im Zivil- und
Verwaltungsrecht ebenfalls nach dem Streitwert. Besitzen Sie nicht die finanziellen Mittel sich anwaltlich beraten
zu lassen bzw. ein Gerichtsverfahren zu führen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe
sowie Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie: Eine kostenfrei Beratung, egal in welchem Umfang, ist allen Rechtsanwälten per Verordnung verboten. Entsprechend können wir Ihnen auch telefonisch leider keine kostenfreien rechtlichen Auskünfte geben. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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