Vollmacht

Folgende Vollmacht wird benötigt, damit wir in Ihrer Rechtsangelegenheit für Sie tätig werden können. Nachdem Sie die Vollmacht ausgedruckt und unterzeichnet haben, können Sie uns diese zufaxen (0234-9586527), per Post zusenden oder auch eingescannt zumailen (mail@advoprax.de)

 

advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße
 
Agnesstraße 22+34                
44791 Bochum              

Tel. 0234-9586526
Fax. 0234-9586527

Zustellungen werden nur an den
/die Bevollmächtigten erbeten!

Hiermit wird in Sachen:

(Ihr Name und der Ihres Gegners, soweit bekannt)

.

wegen der Rechtsangelegenheit:

(z.B. Verkehrsunfall)

Vollmacht erteilt

  1. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

  2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten und sonstigen Versorgungsauskünften;

  3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO, zur
    Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;

  4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren auch bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);

  5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleiche, oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstatten Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

__________________________       
Ort und Datum   

__________________________ 
Unterschrift


 

 

table>