Grundsätze der Kinder- und Jugendhilfe
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung
seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." Dies ist der
Leitsatz der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Im Einzelnen sollen mit der Kinder-
und Jugendhilfe folgende Ziele verfolgt werden:
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Unterstützung der Eltern in ihrem Erziehungsauftrag |
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Erleichtern des Hineinwachsen von Kindern und Jugendlichen in die
Gesellschaft |
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Lösung von Konflikten zwischen Eltern und Jugendlichen auf
freiwilliger Basis |
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Hilfe von Familien, wenn ein Partner ausfällt |
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Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, wenn die Eltern sich
trennen |
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Sorge für Entwicklungsperspektiven der Kinder und Jugendlichen, die
in Pflegefamilien und Heimen leben, da ihre Eltern auf längere Zeit ihren Aufgaben nicht
nachkommen können |
| Eröffnung von Startchancen für benachteiligten junge Menschen, um
ihnen zu einem selbstverantworteten Leben zu verhelfen |
Weiterführende Hinweise zur Kinder- und Jugendhilfe enthält die
kostenlose Broschüre Kinder- und Jugendhilfegesetz" des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 53107 Bonn.
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