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Entscheidungen & Urteile zum BAföG

[Image] 15.06.98 Umstellung der Ausbildungsförderung auf verzinsliche Bankdarlehen
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28.04.98 BaFög-Prüfung bei asylberechtigten Auszubildenden
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04.12.97 Anrechnung vom im Ausland verbrachten Ausbildungszeiten
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02.04.98 Einkommensbezieher bei verheirateten Eltern
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07.01.98 Ausbildungsförderung trotz Überschreitung der Förderungshöchstdauer

Umstellung der Ausbildungsförderung auf verzinsliche Bankdarlehen

Kernpunkt:
Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Umstellung ist verfassungsgemäß
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
15.06.98
5 B 116.97
erhältlich beim BVerwG

Inhalt des Beschlusses

Die durch das 18. BAföG-Änderungsgesetz vom 17.7.1996 bewirkte Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten auf ein verzinsliches Bankdarlehen nach § 18c BAföG für die Fallgruppe des § 17 III S. 1 Nr. 2 BAföG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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BAfög-Prüfung bei asylberechtigten Auszubildenden

Kernpunkt:
Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Berücksichtigung von Zeiten im Ausland bei BaFöG-Prüfung
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
28.04.98
5 C 5.97
erhältlich beim BVerwG

Inhalt des Urteils

1. Auch bei asylberechtigten Auszubildenden ist bei der Prüfung, ob der Auszubildende aus persönlichen Gründen gehindert war, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig, d.h. vor Vollendung des 30. Lebensjahres, zu beginnen, die gesamte Zeit bis zum Erreichen der Altersgrenze in die Würdigung einzubeziehen. Dies schließt auch den vor der Ausreise aus dem Herkunftsland liegenden Zeitraum ein.

2. Asylberechtigten Auszubildenden ist förderungsrechtlich ein angemessener Zeitraum zuzubilligen, sich in sprachlicher und gegebenenfalls auch fachlicher Hinsicht auf die Anforderungen eines durch das Asyl ermöglichten Hochschulbesuchs einschließlich erforderlicher Zulassungsprüfungen vorzubereiten.

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Anrechnung vom im Ausland verbrachten Ausbildungszeiten

Kernpunkt:

Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Bedingungen für die Anrechungen von Ausbildungszeiten im Ausland
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
04.12.97
5 C 3.96
erhältlich beim BVerwG

Inhalt des Urteils

Im Ausland verbrachte Ausbildungszeiten sind dann Fachsemester und zählen als solche für § 48 I S. 1 BAföG, wenn diese Ausbildungszeiten förderungsrechtlich als Ausbildung zu berücksichtigen sind und die im Ausland betriebene Ausbildung im Inland in derselben Fachrichtung fortgesetzt wird.

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Einkommensbezieher bei verheirateten Eltern

Kernpunkt:

Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Einkommensbezieher bei zusammenlebenden, verheirate-
ten Eltern ist nur der Elternteil, der positive Einkünfte hat
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof München
02.04.98
12 B 96.1469
erhältlich beim VGH München

Inhalt des Urteils

1. Einkommensbezieher im Sinne von BAföG § 25 Abs 3 S 1 Nr 4 bei zusammenlebenden, verheirateten Eltern ist nur der Elternteil, der positive Einkünfte hat.

2. Zur Berechnung von Renteneinkommen.

3. Es besteht wegen der Lasten eines Leibgedings als Gegenleistung für die Übertragung eines Wohngrundstücks keine unbillige Härte gemäß BAföG § 25 Abs 6 S 1.

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Ausbildungsförderung trotz Überschreitung der Förderungshöchstdauer

Kernpunkt:

Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Zu beachten ist, daß § 15 Abs 3 durch Abs 3a ergänzt worden ist
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel
07.01.98
9 UE 4144/95
erhältlich beim VGH Kassel

Inhalt des Urteils

Ausbildungsförderung trotz Überschreitung der Förderungshöchstdauer: Bei der Entscheidung nach § 48 Abs 2 BAföG ist zu beachten, dass die Vorschrift des § 15 Abs 3 durch Abs 3a ergänzt worden ist.

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Bestätigungen von Auslandspraktika

Kernpunkt:


Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Bescheinigung über ein Auslandspraktikum muss deutlich machen, dass es den Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 BAföG entspricht
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
05.03.98
5 C 1/97
erhältlich beim BVerwG

Inhalt des Urteils

1. Eine Bescheinigung gemäß § 49 Abs. 1 a BAföG muss in nachvollziehbarer Weise deutlich machen, dass das beabsichtigte Auslandspraktikum den Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 BAföG entspricht. Es besteht keine Bindungswirkung von Bestätigungen, die den gesetzlichen Voraussetzungen nicht entsprechen.

2. Eine besondere Förderlichkeit eines Praktikums außerhalb Europas (§ 5 Abs. 5 Satz 3 BAföG) liegt nicht vor, wenn sich ein vergleichbarer Nutzen für die Ausbildung auch bei einem Praktikum in Deutschland oder im europäischen Ausland erzielen lässt.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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