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ArbeitsförderungDas Arbeitsförderungsrecht ist zum großen Teil im III. Buch des
Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Auf dieser Seite können Sie die entsprechenden
Gesetzestexte neben den letzten Entscheidungen der Sozialgerichte zur Rechtssprechung
abrufen.
Die entsprechenden Texte des SGB und AFG werden Ihnen über die Internet-Seiten des Bundesministerium für Arbeit (BMA) zur Verfügung gestellt.
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