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Informationen zum Arbeitslosengeld Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld? Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass in der der Arbeitslosigkeit vorangegangenen Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet wurde, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Arbeitslosengeld können somit nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben, arbeitslose Beamte zum Beispiel nicht. Arbeitslosengeld wird nicht gleich, aber zu einem späteren Zeitpunkt gewährt, wenn bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die maßgeblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Der Leistungsanspruch ruht während der gesamten Kündigungsfrist, längstens ein Jahr. Allerdings lebt er an dem Tag wieder auf, am dem der Arbeitslose einen Beitrag in Höhe von 60% der Abfindung verdient hätte, wenn er weiterhin gearbeitet und sein bisheriges Entgelt erzielt hätte. Dieser Betrag kann auf bis zu 25% sinken. Dies ist abhängig von Faktoren wie Alter und Betriebszugehörigkeit. Wichtig: Die Dauer des Anspruchs wird insgesamt nicht verkürzt. Wie meldet man sich arbeitslos? Erst von diesem Tag der Antragstellung beim Arbeitsamt wird Arbeitslosengeld gezahlt. Sie können sich schon bis zu 2 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Dies kann nur persönlich beim zuständigen Arbeitsamt direkt geschehen. Mit der Arbeitslosmeldung gilt die Leistung als beantragt. Wenn sie beim Arbeitsamt vorsprechen, erhalten Sie ein Antragsformular und eine Liste der Nachweise und Unterlagen, die Sie beim Arbeitsamt vorlegen müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Wenn Sie den Antrag ordnungs- und wahreitsgemäß ausgefüllt haben, sowie alle notwendigen Unterlagen und Nachweise zusammenhaben, reichen Sie alles beim Arbeitsamt ein. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert dann in der Regel noch mehrere Wochen. Ist die Bearbeitung abgeschlossen, teilt Ihnen das Arbeitsamt seine Entscheidung schriftlich mit. Das Arbeitslosengeld wird Ihnen dann entsprechend des Bescheides des Arbeitsamtes überwiesen. Wie lange wird ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gewährt? Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten 7 Jahren, bei der Bundesanstalt für Arbeit versicherungspflichtig waren. Die genauen Dauern für die Arbeitslosengeld gezahlt wird können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Sonder- und Übergangsregelungen, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll, gelten für Wehr- oder Zivildienstleistende, die in den letzten 3 Jahren 10 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben und unter bestimmten Umständen für ältere Arbeitslose. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig von den folgenden Faktoren:
Vom Arbeitsamt wird ein wöchentliches Arbeitslosengeld berechnet. Das Arbeitslosengeld wird für jeden Kalendertag geleistet, für den Sie Anspruch auf volle Auszahlung haben. Welche Pflichten hat der Arbeitslosengeldbezieher? Folgende Pflichten müssen Arbeitslosengeldbezieher beachten:
Wie wird Widerspruch gegen den Arbeitslosengeldbescheid eingelegt? Sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Arbeitslosengeld zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, Sie eine Kürzung des Arbeitslosengeldes als unrechtmäßig empfinden, oder aus ähnlichen Gründen, können Sie gegen den Bewilligungsbescheid innerhalb eines Monats Widerspruch beim Arbeitsamt einlegen. Der Widerspruch muss begründet werden. Das Arbeitsamt prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht. Wie wird gegen den Arbeitslosengeldbescheid geklagt? Wurde der Bescheid des Arbeitsamtes auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den Bescheid zu anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht. Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für eine Rechtsberatung bei ihrem Anwalt bzw. eventuelle Gerichtskosten aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Die Ausführungen zu den beschriebenen Maßnahmen wurden teilweise den Informationsseiten der Bundesanstalt für Arbeit entnommen. Dort finden sich auch weitergehende und detailliertere Informationen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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