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Informationen zur Arbeitsförderung Was bedeutet Arbeitsförderung? Was bedeutet Arbeitsförderung? Grundlegendes Ziel von Maßnahmen zur Arbeitsförderung ist es, einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu erreichen. Dabei soll ein hoher Beschäftigungsgrad erzielt und die Beschäftigungsstruktur verbessert werden, um das Wirtschaftswachstum zu fördern. Zu diesem Zweck werden folgende Marktausgleichsmaßnahmen gefördert:
Nachrangig werden zudem noch Maßnahmen mit folgenden Zielen verfolgt:
Trainingsmaßnahmen für Arbeitslose Trainingsmaßnahmen sind Lehrgänge oder praktische Tätigkeiten, die geeignet sind, die Eingliederungsaussichten von Arbeitslosen durch Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zu verbessern oder die Selbstsuche, z.B. durch Bewerbertraining, unterstützen. Sie können vom Arbeitsamt auch eingesetzt werden, um die Eignung des Arbeitslosen für eine bestimmte Tätigkeit festzustellen oder seine Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Arbeitgeber scheuen sich häufig, mit Langzeitarbeitslosen oder anderen schwer vermittelbaren Personen ein Arbeitsverhältnis einzugehen, da sie an dem Durchhaltevermögen und der Qualifikation zweifeln und - wegen der Risiken - anderen, vermeintlich leistungsstärkeren Bewerbern den Vorzug geben. Eingliederungsverträge sollen helfen, Hemmschwellen abzubauen, und damit Langzeitarbeitslosen die Chance eröffnen, sich in einem Unternehmen mit dem Ziel der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu bewähren. Einstellungszuschüsse bei Neugründungen Viele Existenzgründer sind in der ersten Unternehmensphase mit Neueinstellungen zurückhaltend. Ziel des neuen Lohnkostenzuschusses ist es daher, die Einstellung von Arbeitslosen in den ersten Jahren der Existenz eines Unternehmens zu unterstützen, um damit diese Phase stärker als bisher für den Abbau von Arbeitslosigkeit zu nutzen. Es handelt sich um eine spezifische Anwendung des Lohnkostenzuschusses zur Förderung von zusätzlichen Personaleinstellungen in gewerblichen Wirtschaftsunternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin im Rahmen der Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen nach § 272 ff. SGB III. In den neuen Bundesländern und Berlin können auch Wirtschaftsunternehmen im gewerblichen Bereich durch die Lohnkostenzuschüsse gefördert werden, wenn sie arbeitslose, vom Arbeitsamt zugewiesene Arbeitnehmer zusätzlich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einstellen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Arbeitgeber in einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten vor der Förderung, die Zahl der in dem Betrieb bereits beschäftigten Arbeitnehmer nicht verringert hat und während der Dauer der Zuweisung auch nicht verringert. Außerdem hat er für die Arbeitnehmer während der Zuweisung eine berufliche Qualifizierung vorzusehen, die die Vermittlungschancen der Arbeitnehmer im Anschluss an die Zuweisung verbessern kann. Die Zahl der förderungsfähigen Arbeitnehmer pro Betrieb ist abhängig von der Zahl der Beschäftigten im Betrieb. Bei bis zu zehn beschäftigten Arbeitnehmern sind zusätzlich zwei Arbeitnehmer förderungsfähig, bei über zehn beschäftigten Arbeitnehmer sind bis zu zehn Arbeitnehmer förderungsfähig, jedoch nicht mehr als 10% der Beschäftigten. Die Förderung kann für jeden Arbeitnehmer für längstens ein Jahr erbracht werden. Die Höhe des monatlichen Lohnkostenzuschusses je zugewiesenem Arbeitnehmer darf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Aufwendungen des Kalenderjahres für Arbeitslosengeld/-hilfe - einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung - aller Empfänger dieser Leistungen nicht überschreiten. Die Höhe des Zuschusses beträgt demnach im Jahre 1998 höchstens monatlich 2.162 DM. Die Leistungshöhe kann individuell unterschiedlich sein. Sonderprogramm gegen Langzeitarbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit ist ein gesellschaftliches Problem mit weitreichende Folgen. Der Wiedereinstieg in das Berufsleben von Menschen, die zuvor ein Jahr oder auch länger arbeitslos waren, ist deshalb von ganz besonderer Bedeutung. Damit dieses hohe Potential an Qualifikation und Leistungsbereitschaft wieder zum Einsatz kommen kann, bietet der Staat im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zusätzliche Anreize zur Einstellung mit Mitteln aus dem Förderprogramm. Arbeitnehmer, die eine selbständige Existenz gründen und dadurch ihre Arbeitslosigkeit beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit vermeiden, können in der Zeit nach der Existenzgründung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung Überbrückungsgeld erhalten. Die Ausführungen zu den beschriebenen Maßnahmen wurden teilweise den Informationsseiten des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung entnommen. Dort finden sich auch weitergehende und detailliertere Informationen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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