|
Widerspruch und Klage im VerwaltungsrechtSofern ein Bürger mit dem Bescheid einer Verwaltungsbehörde nicht einverstanden sein sollte bzw. diesen für falsch hält, kann er gegen diesen vorgehen. Dazu ist es insbesondere möglich Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen bzw. Klage gegen das Vorgehen der Behörde bei Gericht einzulegen. Je nach Entscheid der Verwaltungsbehörde kann direkt mittels Klage
vorgegangen werden oder es ist zunächst die Erhebung eines Widerspruchs
notwendig. Wie Widerspruch oder Klage rechtmäßig erhoben werden können, ist
Gegenstand dieser Rubrik unserer Internet-Seiten.
Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten der Universität Saarbrücken und gesetze-aktuell.de zur Verfügung gestellt.
|
. |