|
Informationen zum Widerspruchsverfahren Wie
läuft das Widerspruchsverfahren ab? Wie läuft das Widerspruchsverfahren ab? Das Widerspruchsverfahren lässt sich in zwei Abschnitte unterteilen: Das sog. Abhilfeverfahren durch die Ausgangsbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat bzw. den begehrten Verwaltungsakt abgelehnt hat und die Entscheidung der Widerspruchsbehörde. Das Abhilfeverfahren gibt der Ausgangsbehörde die Möglichkeit, das Widerspruchsverfahren zu beenden, indem sie Abhilfe schafft. Ist sie allerdings der Meinung, dass in der Sache selbst keine andere Entscheidung ergehen kann, hilft sie dem Widerspruch nicht ab und reicht diesen an die Widerspruchsbehörde weiter. Entscheidung der Widerspruchsbehörde: Die Widerspruchsbehörde prüft nun die dem Sachverhalt zugrundeliegende Sach- und Rechtslage. Bei Entscheidungsreife erlässt sie einen Widerspruchsbescheid. Damit ist das Widerspruchsverfahren beendet. Dem Verfasser des Widerspruchs geht ein Widerspruchsbescheid zu, aus dem hervorgeht, ob, ob nicht oder in welcher Form seinem Widerspruch stattgegeben wird. Hilfreiche
Hinweise zum Widerspruchsverfahren Wozu ist das Widerspruchsverfahren notwendig? Vor der Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ist die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens Voraussetzung; ansonsten würde eine solche Klage als unzulässig abgewiesen. Jedoch gibt es auch Fälle, in denen das Widerspruchsverfahren entbehrlich bzw. unstatthaft (d.h. es muss gleich Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden) ist:
Das Widerspruchsverfahren hat folgende Funktionen:
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
. |