|
Allgemeines zum VerwaltungsrechtDas Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen die zwischen öffentlichen Behörden und Privatpersonen bzw. privaten Unternehmen auftreten. Dabei gliedert sich dies Rechtsgebiet in viele verschiedene weitere Fachgebiete vom öffentlichen Dienstrecht über das Polizei- und Ordnungsrecht, das Gewerberecht bis zum öffentlichen Baurecht. Folgende Rubrik gibt einen allgemeinen Überblick über das Verwaltungsrecht
und seine Fachgebiete. Ebenso werden die wichtigsten Gesetzesgrundlagen
angegeben sowie auf die Entscheidungen und Urteile der wichtigsten
Verwaltungsgerichte verwiesen. Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten der Universität Saarbrücken und gesetze-aktuell.de zur Verfügung gestellt.
|
. |