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Informationen zum Versorgungsausgleich Was bedeutet Versorgungsausgleich? Was bedeutet Versorgungsausgleich? Da ein Ehepartner, der während der Ehe nicht erwerbstätig ist, sondern den Haushalt führt oder für einen bestimmten Zeitraum die Erziehung der Kinder übernimmt, keine oder nur geringere Ansprüche auf eigenständige Alters- oder Invaliditätsversorgung erwirbt, wird durch den Versorgungsausgleich für die spätere Altersversorgung versucht, diese Benachteiligung auszugleichen. Dabei wird von dem Grundsatz ausgegangen, dass die Arbeit des Ehepartners, der Haushalt und Kinder versorgt, gleichwertig gegenüber der Leistung des erwerbstätigen Ehepartners ist. Ein Versorgungsausgleich wird auch dann gewährt, wenn beide Ehepartner in einer kinderlosen Ehe ständig erwerbstätig waren, aber der eine Ehepartner deutlich mehr als der andere Partner verdient hat. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen festgelegt, so dass bei einer Scheidung diesbezüglich nur selten Streitigkeiten auftreten. Wie wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt? Die Rentenanwartschaften von beiden Ehepartnern, die während der gemeinsamen Ehe erworben worden sind, werden miteinander verglichen. Im Prinzip wird in diesem Fall die Rentenanwartschaft des Ehepartners mit der geringeren Anwartschaft durch Hinzuziehung der Hälfte des Differenzbetrages der Anwartschaften beider Ehepartner ausgeglichen. Dem Ehepartner mit den höheren Rentenanwartschaften wird derselbe Betrag abgezogen. Ebenfalls dem Versorgungsausgleich unterfallen Lebensversicherungen mit Rentenwahlrecht, bei denen das Rentenwahlrecht bereits ausgeübt wurde. In allen anderen Fällen werden Lebensversicherungen zur Altersversorgung nach dem Vermögensrecht behandelt. Wie kann der Versorgungsausgleich im Ehevertrag geregelt werden? In einem Ehevertrag können die Ehepartner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen für die Durchführung des Versorgungsausgleichs festlegen. Wurde durch die Ehepartner während der gemeinsamen Ehe in einem notariell beurkundeten Ehevertrag die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen, ist der Ausschluss auch dann wirksam, wenn dieser möglicherweise für einen der Ehepartner als unbillig anzusehen ist. Eine solche ehevertragliche Regelung wird jedoch nur rechtswirksam, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß ein Antrag auf Scheidung gestellt wird. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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