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Informationen zur Hausratsaufteilung Was regelt das Vermögensrecht? Was regelt das Vermögensrecht? Bei Scheidung und Trennung müssen die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehepartnern geregelt werden. Es muss das bisher gemeinsame Vermögen der Ehegemeinschaft auf die zukünftig geschiedenen Ehepartner aufgeteilt werden. Im Vermögensrecht werden drei Bereiche unterschieden:
Dabei sind Hausrat und sonstiges Vermögen schwer voneinander abzugrenzen. Welche Dinge zählen zum Hausrat und Vermögen? Grundsätzlich gehören zum Hausrat alle Gegenstände, die nach dem Vermögen und den Lebensverhältnissen der Eheleute und ihrer Kinder für die Wohnung, Hauswirtschaft und ihr Zusammenleben bestimmt sind oder üblicherweise in der Familie oder im Haushalt verwendet werden. Zum Hausrat gehören also insbesondere Möbel, Teppiche, CDs, Geschirr, Besteck, Wäsche, Bücher, Bilder und ähnliches. Nicht zum Hausrat dagegen sind folgende Dinge zu zählen:
bei Zuordnung zum gemeinsamen Hausrat ist nicht entscheidend, wer einen bestimmten Gegenstand gekauft oder bezahlt hat. Alle Möbel, die während einer Ehe angeschafft wurden, gehören zum gemeinsamen Vermögen. Möbel, die von einem Ehepartner vor der Ehe oder nach der Trennung gekauft wurden, gehören dagegen in der Regel nicht dazu. Wichtig ist in diesem Zusammenhang im Fall der Trennung - schon beim Auszug eines Ehepartners - eine Liste über den gemeinsamen Hausrat aufzustellen. Ob Fahrzeuge zum Hausrat oder zum sonstigen Vermögen gehören, hängt insbesondere von der der Nutzung des Fahrzeugs ab:
Wie wird das Verfahren der Hausrats- und Vermögensteilung durchgeführt? Zunächst ist eine einvernehmliche Einigung der Ehepartner angestrebt. Dazu müssten die Ehepartner zum Beispiel zusammen zwei Listen aufstellen, die angeben, wie die Hausratsgegenstände einvernehmlich auf beide Parteien aufgeteilt werden sollen. Ist eine solche einvernehmliche Aufteilung nicht zu erreichen, entscheidet das Familiengericht über die Hausratsteilung nach billigem Ermessen. Dabei werden die Umstände des Einzelfalles und besonders das Wohl der Kinder als auch die Erfordernisse des Gemeinschaftsleben berücksichtigt. Bei einem gerichtlichen Verfahren ist ein finanzieller Ausgleich bei der Hausratverteilung nicht vorgesehen, bei einvernehmlichen Vereinbarung dagegen können solche Ausgleichszahlungen Gegenstand einer Einigung sein. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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