Ebene nach oben Öffentl. Dienstrecht Kommunalrecht Öffentliches Baurecht Raumord. & Planung Polizei- & Ordnung Gewerberecht

 

Raumordungs- und Planungsrecht

  Allgemeine Informationen
  Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es im Bereich der Landesplanung?

Allgemeine Informationen

In der Bundesrepublik besteht laufend Bedarf an Flächen für öffentliche und private Vorhaben verschiedenster Art. Flächen werden benötigt für Wohnungsbau und Verkehrsanlagen, für die Gewinnung von Bodenschätzen, für Anlagen der Energieerzeugung und -Verteilung, für Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Krankenhäuser, Schulen und Sportanlagen usw.. 

Die Idee einer staatlichen Gesamtkonzeption für die Entwicklung des Staatsgebietes ist ohne rechtliche Grundlagen und ohne effizientes rechtliches Instrumentarium nicht möglich. In der Bundesrepublik gibt es deshalb das Raumordnungsrecht, das sich in zwei Regelungskomplexe einteilen lässt: Das Raumordnungsrecht des Bundes und das Landesplanungsrecht.

 

Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es im Bereich der Landesplanung?

Rechtsschutz in der Form einer Anfechtungsklage ist eröffnet, wenn die Landesplanungsbehörde einer selbständigen Rechtspersönlichkeit gegenüber (z.B. einer Gemeinde) Verwaltungsakte setzt, wie z.B. beim Erlass einer Untersagungsverfügung nach § 7 ROG oder eines Planungsgebots nach landesrechtlichen Vorschriften. Die Verpflichtungsklage kann auf Durchsetzung bestimmter landesplanerischer Verwaltungsakte gehen, z.B. auf die Erteilung einer Genehmigung eines Regionalplans. Die Allgemeine Leistungsklage ist statthaft, wenn und soweit schlicht hoheitliche Verwaltungshandlungen erzwungen oder abgewehrt werden sollen. Möchte die Gemeinde bspw. ein Beteilungsrecht an der Landesplanung durchsetzen, das ihr vermeintlich zusteht, aber nicht zugestanden wurde, so ist sie auf diese Klageart verwiesen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!    

.
[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße