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Informationen zur Reiserücktrittskostenversicherung Welche
Merkmale besitzt eine Reiserücktrittsversicherung? Bei Reiserücktritt sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Versicherungsverträge können für Einzelpersonen, Familien oder sogar Reisegruppen abgeschlossen werden. Zudem sind in den Reisebedingungen die Personengruppen beschrieben (Risikopersonen), wegen denen der Reisende von einer Reise zurücktreten darf, wenn einer dieser Personen etwas Unvorhergesehenes zustößt:
Als Gründe für einen Rücktritt von einer Reise werden von den Versicherungsunternehmen anerkannt:
Voraussetzung für den Reiserücktritt ist jedoch unbedingt, dass die Fortsetzung der Reise als nicht mehr zumutbar angesehen wird. Somit reicht z.B. eine einfache Schwangerschaft, die während des Urlaubs festgestellt wird, nicht zum Rücktritt aus, es müssen schon Komplikationen hinzukommen, die einen Reiserücktritt rechtfertigen. Die Versicherung leistet jedoch in folgenden Fällen nicht:
Was leistet die Versicherung im Versicherungsfall? Vor Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Kosten für die Entschädigung,
die der Reiseveranstalter für den Rücktritt verlangt. Diese Kosten steigen mit der
Nähe zum Reiseantritt stark an. Dementsprechend schreiben Reiserücktrittsversicherungen
vielfach einen Zeitraum vor Antritt der Reise vor, bis zu dem die Versicherung
abgeschlossen sein muss, damit die Rücktrittskosten ersetzt werden. Kosten für aufgrund vorzeitiger Abreise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
werden dagegen nicht erstattet!
Kommt es zu einem Schaden, für den die Reiserücktrittsversicherung eintreten soll, müssen Sie unbedingt folgende Regeln beachten, damit der Versicherer nicht von seiner Leistung frei wird:
Ist die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzen, können Sie innerhalb von 6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt, wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei. Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseversicherer geltend machen wollen. Wann sollte eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden?Reiserücktrittsversicherungen zeichnen sich durch hohe Versicherungsbeiträge aus. Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine nicht angetretene Reise nur in eng abgegrenzten Fällen. Zudem müssen zusätzliche Versicherungen gegen den Ausfall von Reiseleistungen, die der Reisende wegen vorzeitiger Abreise nicht wahrnimmt, abgeschlossen werden. Insgesamt ist somit der Nutzen solcher Versicherungen mit Vorsicht zu betrachten und mit den Kosten, die ein eventueller Reiserücktritt verursachen könnte, abzuwägen. Dabei ist auch das individuelle Risiko des Reisenden für einen Reiserücktritt in die Betrachtung einzubeziehen (z.B. kranke Familienangehörige, die vielleicht während des Urlaubs versterben könnten). Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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