Informationen zur Reisegepäckversicherung
Welche Merkmale besitzt eine
Reisegepäckversicherung?
Was wird als Reisegepäck versichert?
Wann greift der Versicherungsschutz?
In welcher Höhe sollte das Gepäck versichert werden?
Was bezahlt die Versicherung im Schadensfall?
Wie geht man im Schadensfall vor?
Wann sollte eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden?
Welche Merkmale besitzt eine
Reiseversicherung?
Eine Reiseversicherung versichert den Reisenden gegen Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung seines Reisegepäcks. Eine Reisegepäckversicherung kann für den Zeitraum
einer Reise bezogen oder als Dauervertrag abgeschlossen werden. Ein Dauervertrag lohnt
sich regelmäßig nur dann, wenn Sie mehrmals im Jahr für längere Zeit verreisen.
Versichert ist das Reisegepäck desjenigen, der die Versicherung abschließt sowie der mitreisenden
Personen, sofern sie mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebende
Familienangehörige oder Hausangestellte sind. Ebenfalls mitversichert sind mitreisende
Lebensgefährten. Nicht mitversichert sind dagegen Personen, die man erst auf der Reise
kennenlernt.
Was wird als Reisegepäck versichert?
Folgende Gegenstände sind als Reisegepäck versichert:
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persönlicher Reisebedarf: Alle Gegenstände, die Sie subjektiv für Ihre Reise benötigen. Darunter
fallen auch Gastgeschenke, jedoch keine Sachen des beruflichen oder gewerblichen
Bedarfs
(z.B. Notebooks). |
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auf der Reise erworbene Sachen (Souvenirs u.ä..): Reiseandenken sind ebenfalls versichert, jedoch nur bis zu einer Höhe von
maximal 10 % des Versicherungsschadens und bis zu einem Wert von nicht mehr als 500 DM je
Versicherungsfall. Antiquitäten oder Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder
Liebhaberwert sind dagegen nicht versichert. |
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Sachen, die sich bereits in einer Ferienwohnung oder dem
Hotelzimmer befinden: Diese Gegenstände sind nur
versichert, wenn Sie aus der Urlaubsunterkunft entfernt werden, nicht jedoch, wenn sie in
der Unterkunft einen Schaden erleiden. |
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Fahrräder, Falt- und Schlauchboote und andere
Sportgeräte: Diese Art Gegenstände einschließlich
Zubehör sind nur bei Schadensfällen versichert, die durch nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch verursacht worden sind. Wird Ihr Fahrrad beim Fahren beschädigt, ist es nicht
versichert. Haben Sie es aber abgestellt und es erleidet einen Schaden, greift die
Versicherung. |
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Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-
und Filmapparate einschließlich Zubehör: Aufgrund des hohen Wertes
dieser Gegenstände sind diese nur für den Fall versichert, dass sie bestimmungsgemäß
getragen bzw. benutzt oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt und mitgeführt
werden. Dabei ist beim Tragen und Benutzen dauernder Körperkontakt
zumindest jedoch
Blickkontakt erforderlich! Schon kurzfristige Unterbrechungen (Weglegen der Fotokamera an
einen nicht einsehbaren Ort während eines Cafebesuches) beenden den Versicherungsschutz.
Versichert sind derartige Gegenstände auch dann, wenn Sie im verschlossenen Hotelzimmer
aufbewahrt werden. Besonders wertvolle Gegenstände (Schmucksachen und Gegenständen aus
Edelmetall) erfordern jedoch für die Aufbewahrung zum Erhalt des Versicherungsschutzes
einen Hotelsafe. |
| Ausweispapiere: Von der Versicherung
ersetzt werden auch Ausweispapiere. |
Die folgenden Sachen werden jedoch in der Regel von den Versicherungen nicht
umfasst:
| Geld, Wertpapiere sowie Brillen, Kontaktlinsen und andere medizinische Hilfsmittel: Von
der Versicherung wird nicht ersetzt der Verlust von Geld, Wertpapieren, Fahrkarten,
Urkunden und Dokumenten aller Art, außer Ausweispapieren. Weiterhin sind nicht
versichert: Antiquitäten, Kunst- und Liebhabergegenstände. Auch für verlorengegangene
Kontaktlinsen und medizinische Hilfen (Prothesen, Gebisse u.ä.) bekommen Sie aus der
Reisegepäckversicherung keinen Ersatz. Ausnahme: Brillen. |
Wann greift der Versicherungsschutz?
Die Reisegepäckversicherung versichert Ihr Reisegepäck bei folgenden Vorfällen:
| bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und vorsätzlicher
Sachbeschädigung Dritter |
| bei Verlust, jedoch nicht bei Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen. Ersetzt werden im
Verlustfall nur maximal 10% der Versicherungssumme bzw. nicht mehr als 500 DM je
Versicherungsfall |
| bei Unfall (Autounfall o.ä.) |
| bei bestimmungswidrig einwirkendem Wasser (z.B. durch Regen- oder Schnee) sowie bei
Naturgewalten (Lawinen, Steinschlag, Brand, Blitzschlag oder Explosion) |
| bei fahrlässigem Verhalten Dritter (z.B. Beschädigung Ihres Koffers) |
Nicht versichert ist der Reisende dagegen in folgenden Fällen:
| bei höherer Gewalt (Bürgerkrieg, Erdbeben o.ä.) |
| bei Beschlagnahme von Gegenständen durch Zoll, Polizei oder
ähnlichen Behörden |
| bei Schäden durch Mangelhaftigkeit des Gepäcks (z.B. Koffer wird unbenutzbar durch
Verschleiß) |
| beim Zelten oder Campen, außer Sie schließen eine Sonderversicherung ab |
In welcher Höhe sollte das Gepäck
versichert werden?
Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich nur, wenn die Versicherungssumme den
Versicherungswert des gesamten versicherten Reisegepäcks entspricht. Der Wert des
Reisegepäcks wird dabei nach dem Zeitwert der Reisegegenstände berechnet. Die während
der Reise erworbenen Reiseandenken und Geschenke bleiben bei der Festlegung der
Versicherungssumme außer Betracht.
Eine korrekte Angabe der Versicherung bei Versicherungsabschluss ist wichtig, da die
Versicherung, wenn ein zu geringer Wert angegeben wurde, nur anteilig den entstandenen
Schaden ersetzt, auch wenn die Versicherungssumme noch nicht erreicht ist. Wurde der Wert
der versicherten Sachen nur mit der Hälfte des tatsächlichen Wertes angegeben, kommt die
Versicherung bei jedem Schadensfall auch nur die Hälfte des entstandenen Schadens auf!
Was bezahlt die Versicherung im
Schadensfall?
Bei Verlust oder Zerstörung von Gegenständen zahlt die Reisegepäckversicherung nur
für den Zeitwert der Sachen, nicht den Betrag, der für eine Neubeschaffung der
Gegenstände aufgebracht werden muß.
Bei bestimmten Gegenständen werden Schäden wie folgt ersetzt:
| Beim Verlust von Ausweispapieren erhalten Sie nur die amtlichen Gebühren erstattet,
sonst nichts (z.B. keine Fahrtkosten zu den Ämtern) |
| Schäden an Pelzen, Schmucksachen, Edelmetallgegenständen sowie an Foto- und
Filmapparaten einschließlich Zubehör werden im Versicherungsfall mit höchstens 50 % der
Versicherungssumme ersetzt |
| Schäden an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden, werden mit
höchstens 10 % der
Versicherungssumme, höchstens jedoch 500 DM je Versicherungsfall ersetzt |
| Bei Filmen sowie Ton- und Datenträgern wird nur der Materialwert ersetzt |
Wie geht man im Schadensfall
vor?
Kommt es zu einem Schaden, für den die Reisegepäckversicherung eintreten
soll, müssen
Sie unbedingt folgende Regeln beachten, damit der Versicherer nicht von seiner Leistung
frei wird:
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Jeden Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Nicht erst nach Rückkehr aus
dem Urlaub! |
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Gegebenenfalls müssen Sie am Reiseort Ersatzansprüche gegen Dritte
(Transportunternehmen, Hotel o.ä.) form- und fristgerecht geltend
machen und den Schaden ebenfalls bei diesen anzeigen. Schriftliche Bescheinigungen solcher
Anzeigen müssen dem Versicherer vorgelegt werden. |
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Außerdem müssen Sie dem Versicherer bei der Aufklärung des Schadensfalles behilflich
sein. Dazu gehört insbesondere das Einreichen
von sämtlichen Belegen, mit denen Sie Grund und Höhe des Schadens beweisen können
(Reparaturkosten, Rechnungen von Wiederbeschaffungen oder beschädigten Gegenständen,
Liste über Reisegepäck) |
| Schäden, die aufgrund von strafbaren
Handlungen (Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung)
verursacht wurden, müssen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet
werden. Die Meldung bei der Polizei muss der Versicherung in schriftlicher Form vorgelegt
werden. |
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Haben Sie den Verlust eines Gegenstandes zu beklagen, lassen sie sich eine Nachforschung
nach dem Gegenstand vom Fundbüro - oder falls nicht vorhanden - vom Hotel schriftlich
bescheinigen. |
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Um den weiteren Ablauf der Angelegenheit mit der Versicherung zu klären, setzen Sie
sich nach dem Urlaub erneut mit dem Versicherer in Verbindung. |
Ist die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzen, können Sie innerhalb von
6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt, wird das
Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei.
Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei
Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in
einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt
werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber
dem Reiseversicherer geltend machen wollen.
Wann sollte eine
Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden?
Reisegepäckversicherungen zeichnen sich in der Regel durch hohe Versicherungsbeiträge
und im Verhältnis geringe Schadensersatzleistungen aus. Außerdem sind
Reisegepäckversicherungen regelmäßig nicht sehr kulant in der Schadensabwicklung.
Insgesamt ist somit der Nutzen einer solchen Versicherung mit Vorsicht zu betrachten und
mit Bedacht gegen die Kosten einer solchen Versicherung abzuwägen.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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