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Pflegeversicherung Wer ist pflegebedürftig? Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, in Bezug auf die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Dies trifft somit nicht nur auf alte, sondern auch über einen eingegrenzten Zeitraum kranke oder auf Dauer behinderte Menschen zu. Welche Bereiche umfasst die Pflege? In folgenden Bereichen werden Verrichtungen als Pflegetätigkeiten anerkannt, wenn damit der Pflegebedürftige unterstützt, beaufsichtigt oder angeleitet wird bzw. die Verrichtung für den Pflegebedürftigen ganz oder zum Teil übernommen wird:
Es werden drei Pflegestufen unterschieden:
Zu der für Grundpflege angesetzten Zeit wird auch der Zeitaufwand für pflegeunterstützende Maßnahmen hinzugerechnet. Sachleistungen werden gezahlt, wenn ein professioneller Pflegedienst die Pflege übernimmt. In Härtefällen werden in Pflegestufe III 3.750 DM Sachleistung zuerkannt. Geldleistungen erhalten Verwandte, Freunde oder Nachbarn, sofern sie die Pflege übernehmen. Sach- und Geldleistungen können auch in Kombination in Anspruch genommen werden. Außerdem werden folgende Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen:
In folgenden Schritten läuft das Verfahren ab, um Pflegeleistungen
zu erhalten:
Widerspruch: Halten sie den Bescheid der Krankenkasse für nicht gerechtfertigt, legen Sie gegen diesen innerhalb eines Monats bei der Krankenkasse Widerspruch ein. Das von dem Erstgutachter des MD erstellte Gutachten wird von diesem erneut überprüft. Revidiert dieser sein Gutachten nicht ist ein Zweitgutachten von einem anderen Gutachter des MD zu erstellen. Unter Umständen schickt der MD jetzt einen zweiten Arzt zur Begutachtung. Wurde die Begutachtung vom MD nicht revidiert und sie halten dessen Ergebnis weiterhin nicht für gerechtfertigt, wird Ihr Widerspruch der Widerspruchsstelle der Krankenkasse vorgelegt. Dieser Ausschuss der Krankenkasse prüft die Festlegung der Pflegestufen intern und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Widerspruchsbescheid mit. Klage: Wurde der Bescheid der Krankenkasse wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit im Klagewege den Bescheid der Krankenkasse anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht Wegen der vielen Widersprüche und Klagen gegen die Bescheide sind die mit der Pflegeversicherung befassten Stellen der Krankenversicherungen und die Medizinischen Dienste völlig überlastet. Dadurch dauert auch schon eine Verfahren ohne Widerspruch normalerweise 3-6 Monate. Pflegegeld wird jedoch rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gezahlt. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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