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Informationen zum Schwerbehindertenausweis Was nützt ein Schwerbehindertenausweis? Was nützt ein Schwerbehindertenausweis? Ein Schwerbehindertenausweis ist nötig, um als Behinderter folgende Leistungen in Anspruch nehmen zu können:
Generell dient der Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Schwere der bestehenden Behinderung und als Ausweis für das Recht auf Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche. Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (10 - 1000%), der auf dem Ausweis verzeichnet ist, bestimmt. Folgende Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter
Nachteilsausgleiche:
Zudem kann für den Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit einer Wertmarke für die "Freifahrt" für den öffentlichen Personenverkehr beantragt werden. Das Beiblatt ist nur in Verbindung mit dem Ausweis für die Dauer eines Jahres gültig. Je nach Behinderung ist dieses Beiblatt umsonst oder kostet 60 DM für sechs und 120 DM für 12 Monate. Wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis? Einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis stellt man beim zuständigen Versorgungsamt. Dazu reicht ein formloses Schreiben aus. Es empfiehlt sich dem Schreiben eine ärztliche Bescheinigung über die Art der Behinderung beizulegen und mit dem Arzt zuvor die Beantragung des Ausweises zu besprechen. Nach Eingang des Schreiben sendet Ihnen das Versorgungsamt den amtlichen Antragsvordruck zu, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Das Versorgungsamt setzt sich dann mit den behandelnden Ärzten in Verbindung und fordert ergänzende ärztliche Unterlagen und Gutachten an. Nach einigen Wochen erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid über die Einstufung Ihrer Behinderung sowie den Schwerbehindertenausweis zugesandt. Die Gültigkeit des Ausweises ist in der Regel auf die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet (bei Merkzeichen VB, EB oder "Kriegsbeschädigt" auf längstens 15 Jahren). Bei schwerbehinderten Kindern unter 10 Jahren sind die Ausweise bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres befristet. Schwerbehinderte im Alter von 10 bis 15 Jahren erhalten ihren Ausweis längstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahr befristet. Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann muss wieder ein neuer Ausweis beantragt werden. Wie wird die Behinderung festgestellt? Die Feststellung des Grades der Behinderung und der zuzuerkennenden Merkzeichen wird vom Versorgungsamt auf Grundlage der von Ihren behandelnden Ärzten vorgelegten Unterlagen und Gutachten getroffen. In diesem Zusammenhang macht sich der ärztliche Gutachter des Versorgungsamts ein Bild über die Art und Schwere der vorliegende Behinderung und legt anhand der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1983)" den Grad der Behinderung und die Merkzeichen fest. Wie wird Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt? Sind Sie bei einem ablehnenden oder ungünstigen Bescheid der Meinung, daß Ihnen ein höherer Grad der Behinderung oder bestimmte Merkzeichen zustehen, so können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Monat) Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Dazu genügt ein formloses Schreiben. Das Landesversorgungsamt überprüft die Entscheidung des Versorgungsamtes und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht. Wie wird gegen den Bescheid geklagt? Wurde der Bescheid des Versorgungsamtes auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit auf dem Klagewege den Bescheid anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen/Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht. Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für ein Rechtsberatung bei ihrem Anwalt oder ein Klageverfahren aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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