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Probezeit

[Image] Wie lang darf eine Probezeit dauern?
[Image] Welche Besonderheiten gelten während der Probezeit?
[Image] Welcher Urlaubsanspruch besteht während der Probezeit?
[Image] Was bedeuten befristete Arbeitsverhältnisse "auf Probe"?

Wie lange darf eine Probezeit dauern?

In der Praxis wird häufig bei Arbeitsverhältnissen zunächst eine Probezeit vereinbart. Diese dauert meist sechs Monate. Mangels gesetzlicher Regelungen gilt der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Danach kann bei einfacheren Tätigkeiten von einer dreimonatigen Dauer ausgegangen werden. Bei schwierigen Tätigkeiten können in Ausnahmefällen bis zu neun Monate vereinbart werden. Bei Ausbildungsverhältnissen gilt eine maximale Probezeit von drei Monaten. Gelegentlich bestehen auch tarifvertragliche Regelungen, die vorrangig oder ergänzend zu beachten sind.

Unverhältnismäßig ist die Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer zuvor im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses beschäftigt wurde. Eine andere Beurteilung ist möglich, wenn die neue Tätigkeit ein geändertes Aufgabenfeld beinhaltet.

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Welche Besonderheiten gelten während der Probezeit?

Das Probearbeitsverhältnis stellt kein "Arbeitsverhältnis zweiter Klasse" dar. Es gelten im Grundsatz alle Rechte und Pflichten des Arbeitsrechts. Abweichende Vorschriften bestehen jedoch bei der Frage der Kündigung. Innerhalb der ersten sechs Monate beträgt die Kündigungsfrist für beide Parteien zwei Wochen. Gekündigt werden kann an jedem Tag des Monats. Abweichendes kann sich aus einem Tarifvertrag ergeben. Für die fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde gelten die allgemeinen Grundsätze. Zu beachten ist, dass auch bei Probezeiten, die die sechsmonatige Grenze überschreiten, der allgemeine Kündigungsschutz in jedem Falle nach Ablauf von sechs Monaten einsetzt.

Wenn keine Kündigung stattgefunden hat, endet die Probezeit durch schlichten Zeitablauf. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich. Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch dann durch Kündigung innerhalb der gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Grenzen beenden, wenn sich der Arbeitnehmer sich in der Probezeit bewährt hat. Dies gilt nicht bei sachfremden Gründen (z.B. Schwangerschaft), wobei der Arbeitnehmer das Vorliegen dieser Gründe zu beweisen hat.

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Welcher Urlaubsanspruch besteht während der Probezeit?

Abweichend zum "normalen" Arbeitsverhältnis entsteht ein Anspruch auf Urlaub sowie ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Auch der Urlaubsanspruch ist an Wartezeiten gebunden. Der volle Anspruch wird erst nach sechs Monaten erworben. Scheidet der Arbeitnehmer vorher aus, kann er allerdings anteiligen Urlaub verlangen.

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Was bedeuten befristete Arbeitsverhältnisse "auf Probe"?

Zur Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf es grundsätzlich eines sachlichen Grundes. Einer dieser Gründe kann die Einstellung zur Erprobung sein. Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist für eine Maximaldauer von zwei Jahren zulässig. An eine Befristung mit Sachgrund darf sich allerdings keine sachgrundlose Befristung anschließen.

Arbeitnehmer sollten hier vorsichtig sein. Nach Möglichkeit sollte die Befristung sachgrundlos festgelegt werden. Denn wenn das Arbeitsverhältnis "aufgrund Erprobung" befristet wird und der Arbeitgeber danach nicht bereit ist, den Arbeitnehmer unbefristet weiter zu beschäftigen, besteht für den Arbeitnehmer die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes. Dagegen kann an einen ersten sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag eine weitere sachgrundlose Befristung und nach Ablauf von zwei Jahren eine sachlich begründete Befristung angehängt werden.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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