Was ist
bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zu beachten?
Welche Rechte und Pflichten
des Arbeitgebers bestehen?
Welche Rechte und Pflichten des
Arbeitnehmers bestehen?
Was ist bei Abschluss des Arbeitsvertrages
zu beachten?
Welche Rechte und
Pflichten des Arbeitgebers bestehen?
Bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich für den
Arbeitgeber insbesondere folgende Rechte und Pflichten:
| Arbeitgeberpflichten:
- Er muss den Bewerber informieren über eine mögliche zukünftige
Gefährdung von Löhnen und Gehältern drohende Gesundheitsgefährdungen,
welche die Tätigkeit mit sich bringt überdurchschnittliche
Anforderungen
- Sollte das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommen, so muss der
Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen zurückgeben und einen möglichen
Personalfragebogen vernichten.
- Selbstverständlich hat er über alle Informationen zu
schweigen.
- Hat der Arbeitgeber zur Vorstellung aufgefordert, hat er die
Vorstellungskosten (Anfahrt, Verdienstausfall, ggf. Übernachtung) zu
ersetzen.
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| Arbeitgeberrechte: Zu beantworten sind
Fragen:
- nach Vorstrafen, wenn und soweit sie für die ausgeschriebene Stelle
relevant sind (Eigentums- und Vermögensdelikte bei Kassierer, Prokurist)
- nach einer Schwerbehinderung (GdB
mindestens 50%)
- nach dem Gesundheitszustand, wenn und soweit für die Stelle relevant
- nach einer Lohn- oder Gehaltspfändung
- nach Grundwehr- oder Zivildienst
- nach den Vermögensverhältnissen
- nach einer absehbaren Eheschließung
- nach einer Schwangerschaft
- nach der Gewerkschafts-, Partei- und Religionszugehörigkeit (Ausnahme
wenn Arbeitgeber unmittelbar und überwiegend bestimmte geistig-ideelle
Zielsetzungen verfolgt)
- mit wem der Arbeitnehmer seine Freizeit verbringt
Fragen, wer in der Familie die Entscheidungen trifft, sind dagegen
unzulässig. |
Was ist bei Abschluss
eines Arbeitsvertrages zu beachten?
Der Arbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber (im Wesentlichen: Leistungspflicht gegen Lohnzahlungspflicht).
Da kein Formerfordernis gegeben ist, muss er nicht zwingend schriftlich
geschlossen werden sondern kann auch mündlich zustande kommen. Um
Beweisschwierigkeiten aus dem Wege zu gehen ist aber immer
die Schriftform anzuraten. Wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag
geschlossen, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß der Vorschriften
des Nachweisgesetzes spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des
Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift über die wesentlichen
Arbeitsbedingungen auszuhändigen.
Alle Angaben wurden nach
bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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