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Was ist bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses zu beachten? Grundsätzliches zum Ausbildungsverhältnis Grundsätzliches zum Ausbildungsverhältnis Die Berufausbildung hat in einem geordneten Ausbildungsgang eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausbildung einer qualifizierten Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Das Berufsausbildungsverhältnis wird - wie jedes andere Arbeitsverhältnis auch - durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Was ist bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu beachten? Wie beim Arbeitsvertrag besteht auch hier kein Formerfordernis. Der Ausbildende ist jedoch verpflichtet dem Auszubildenden spätestens vor Beginn der Ausbildung den wesentlichen Inhalt des Vertrages niederzulegen. Die Vertragsniederschrift i.S.d. § 4 Berufsbildungsgesetz hat bestimmte Mindestangaben zu enthalten:
Unzulässig sind dagegen folgende Vereinbarungen:
Welche Rechten und Pflichten sind bei einer Ausbildung zu beachten? Dem Ausbildenden obliegt die Ausbildungspflicht dahingehend das Ausbildungsziel zu erreichen. Er muss des weiteren eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen. Die tariflichen Festlegungen können dabei als angemessen erachtet werden. Bei einer Unterschreitung von mehr als 20% ist sie nicht mehr angemessen. Für Berufsschule und Prüfungen hat er den Auszubildenden bei fortlaufender Vergütung freizustellen. Am Ende der Ausbildung hat er ein Zeugnis zu erstellen. Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die zur Erzielung des Ausbildungszieles nötigen Kenntnisse zu erlangen. Hierzu hat er am Berufsschulunterricht und an den Prüfungen teilzunehmen. Ferner muss er alle zur Verfügung gestellten Materialien pfleglich behandeln und -falls vorgeschrieben- ein Berichtsheft führen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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