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Entscheidungen & Urteile zur Krankenversicherung 05.02.97
Kostenerstattung bei In-Vitro-Fertilisation
Inhalt der Entscheidung Der private Krankenversicherer hat - wie die gesetzliche Krankenversicherung gem. § 27a SGB V - die bei ihrem Mitglied anfallenden Kosten einer In-Vitro-Fertilisation zu erstatten, auch wenn die organischen Ursachen der Unfruchtbarkeit der Ehe allein bei dem Ehepartner seiner Versicherungsnehmerin liegen. Amtspflichtverletzung bei Wechsel der Krankenversicherung
Inhalt der Entscheidung 1. Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung verletzt seine Amtspflicht gegenüber einem Versicherten, der nach einem schweren Verkehrsunfall mit erlittener Querschnittslähmung wegen der Übernahme von Heilbehandlungskosten anfragt und einen Rentenantrag stellt, wenn er diesen nicht auf die Möglichkeit hinweist, dass er Mitglied der Krankenversicherung der Rentner geworden ist. 2. Er handelt auch amtspflichtwidrig, wenn er die Bitte des Versicherten, die Bearbeitung seines Rentenantrags ruhen zu lassen, als Rücknahme wertet, ohne zugleich auf die möglichen Folgen für den Krankenversicherungsschutz hinzuweisen. Kostenübernahme bei privatem Behandlungsvertrag
Inhalt der Entscheidung Auch wenn der Versicherte Vertragspartei eines Behandlungsvertrags geworden ist, stehen dem Krankenhausträger ihm gegenüber Ansprüche auf Zahlung der Vergütung nicht zu, wenn für den Behandelten (hier: das Kind des Versicherten) Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass dem Krankenhausträger mit der Aufnahme des Behandelten der gegen die gesetzliche Krankenkasse bestehende Kostenübernahmeanspruch, in den sich der ursprünglich dem Versicherten zustehende Behandlungsanspruch umgewandelt hat, abgetreten worden ist. Ausschluß von der Erstattung bei unangemessen erhöhten Rechnungen
Inhalt der Entscheidung Der Ausschluss der Rechnungen eines Arztes von der Erstattung durch den privaten Krankenversicherer ist aus wichtigem Grund gem. § 5 Abs. 1 c MBKK 76 zulässig, wenn in einer Mehrzahl von Patientenfällen Rechnungen unangemessen erhöht werden, weil medizinisch nicht vertretbare, ungerechtfertigte Überdiagnostik und -therapie betrieben wird. Erstattung der Beiträge zur Krankenversicherung
Inhalt der Entscheidung Der Versicherte hat den Beitrag zur Krankenversicherung nach § 157 Abs 3a AFG auch dann zu erstatten, wenn er ohne den rechtsgrundlosen Arbeitslosenhilfe-Bezug in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert gewesen wäre. § 157 Abs 3a S 2 AFG enthält keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG, weil die Vorschrift nur diejenigen Leistungsbezieher von der Erstattungspflicht entlastet, die in einem weiteren Krankenversicherungsverhältnis stehen. Beschränkung der Kostenerstattung bei verordnungsfähigen Medikamenten
Inhalt der Entscheidung Fragen, ob die Krankenkasse die Kostenerstattung auf die in der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Medikamente beschränken und ob sie bei der Berechnung des Erstattungsbetrages den Abgabepreis für Arznei- und Verbandmittel um die vom Versicherten zu leistenden Zuzahlungen sowie den Apothekenrabatt vermindern darf, sind nicht klärungsbedürftig, da sie sich unmittelbar aus dem Gesetz beantworten. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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