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Entscheidungen & Urteile zum Kindesunterhalt

[Image] 30.06.98 Unterhaltsanspruch von volljähriger Unterhaltsberechtigter
[Image] 13.05.98 Unterhalt minderjähriger Kinder
[Image] 09.04.98 Zahlung von Kindesunterhalt
[Image] 20.03.98 Gleichsetzung von Bar- und Betreuungsunterhalt
[Image] 16.02.98 Anrechnung von Kindergeld
[Image] 27.11.97 Erwerbsobliegenheit bei Weigerung der Teilnahme an einer Umschulung
[Image] 19.11.97 Erwerbsobliegenheit
[Image] 24.11.97 Kindesunterhalt nach iranischem Recht

Unterhaltsanspruch von volljähriger Unterhaltsberechtigter

Kernpunkt:   

Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   

Volljähriger Unterhaltsberechtigter mit beleihungfähigen Grundbesitz ist nicht unterhaltsbedürftig.
OLG Bamberg
29.04.98
7 UF 240/97
erhältlich beim OLG Bamberg

Inhalt der Entscheidung

Verfügt ein volljähriger Unterhaltsberechtigter über beleihungsfähigen Grundbesitz, der es ihm ermöglicht, Kredit aufzunehmen, mit dem er seinen Unterhalt bis zum Eintritt ins Erwerbsleben decken kann, wobei von der Möglichkeit einer Stundung entsprechender Ratenzahlungsverbindlichkeiten bis zu diesem Zeitpunkt auszugehen ist, so fehlt es an der Bedürftigkeit.

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Unterhalt minderjähriger Kinder

Kernpunkt:    

Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:

Unterhalt minderjährigen Kind wird nach dem Erwerbs-
einkommen des Unterhaltspflichtigen bemessen

OLG Bamberg
13.05.98
7 WF 48/98
erhältlich beim OLG Bamberg

Inhalt der Entscheidung

Geht der einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtete Elternteil einer Vollerwerbstätigkeit nach, dann muß sich das Kind mit dem Bedarfsbetrag abfinden, der der gegenwärtigen Einkommenslage des Unterhaltspflichtigen entspricht. Ob bei unterhaltsrechtlich bezogener leichtfertiger Ausschlagung einer besser bezahlten Tätigkeit etwas anderes gilt, bleibt offen.

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Zahlung von Kindesunterhalt

Kernpunkt:


Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Bei leichtfertigem Verhalten des Unterhaltspflichtigen ist eine über den Mindestbedarf hinausgehende Zahlung von Kindesunterhalt möglich
OLG Zweibrücken
09.04.98
2 UF 145/97
erhältlich beim OLG Zweibrücken

Inhalt der Entscheidung

Auch auf der Grundlage eines tatsächlich nicht erzielten, fiktiven Einkommens ist eine über den Mindestbedarf hinausgehende Verurteilung zur Zahlung von Kindesunterhalt möglich, wenn dem Unterhaltspflichtigen ein unterhaltsrechtlich leichtfertiges Verhalten zur Last zu legen ist.

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Gleichsetzung von Bar- und Betreuungsunterhalt

Kernpunkt:

Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Bei volljährigen Kindern kommt eine Gleichsetzung von Bar- und Betreuungsunterhalt nur ausnahmsweise in Betracht
OLG Hamm
20.03.98
5 UF 212/97
erhältlich beim OLG Hamm

Inhalt der Entscheidung

1. Eine Gleichsetzung von Bar- und Betreuungsunterhalt bei volljährigen Kindern kommt nur ausnahmsweise in Betracht.

2. Betreut ein Elternteil noch ein minderjähriges Kind, so ist dieses dem volljährigen Kind gegenüber vorrangig unterhaltsberechtigt. Allerdings sind diese Betreuungsleistungen nicht zu monetarisieren und somit im Verhältnis des Elternteils zur dem nachrangig unterhaltsberechtigten volljährigen Kind nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen.

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Anrechnung von Kindergeld

Kernpunkt:

Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Mit der Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes sind
Vereinbarung zum Kindergeld anzupassen
OLG Koblenz
16.02.98
13 UF 780/97
erhältlich beim OLG Koblenz

Inhalt der Entscheidung

Die Geschäftsgrundlage für eine Vereinbarung, nach welcher der Unterhaltsschuldner sich verpflichtet hat, den Tabellenkindesunterhalt ohne Anrechnung des anteiligen Kindergeldes zu zahlen, hat sich mit der Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes ab 1.1.1996 wesentlich geändert, so dass insoweit eine Anpassung an die veränderten Verhältnisse verlangt werden kann.

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Erwerbsobliegenheit bei Weigerung der Teilnahme an einer Umschulung

Kernpunkt:


Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Bei Weigerung an einer Umschuldungsmaßnahme teilzu-
nehmen kann Unterhaltspflichtiger zur Zahlung des Mindestunterhalts gezwungen werden.
OLG Thüringen
27.11.97
UF 342/97
erhältlich beim OLG Thüringen

Inhalt der Entscheidung

Ist der Unterhaltsschuldner nicht bereit, an einer Umschulungsmaßnahme teilzunehmen, die ihn nach deren Abschluss realistisch in die Lage versetzt, zumindest den Mindestunterhalt für seine minderjährigen Kinder zahlen zu können, wird der Mindestunterhalt auch dann geschuldet, wenn dadurch der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners aufgrund niedrigen Einkommens nicht gewahrt wird.

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Erwerbsobliegenheit

Kernpunkt:

Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Voraussetzungen dafür, dass Erwerbsbemühungen außer-
halb einer strukturschwachen Region nicht zumutbar sind
OLG Hamm
19.11.97
8 UF 296/97
erhältlich beim OLG Hamm

Inhalt der Entscheidung

1. Einem in den neuen Bundesländern für eine Bausparkasse tätigen Unterhaltsschuldner kann ein Einkommensrückgang und eine anschließende Beendigung der Berufstätigkeit bei der Bausparkasse unterhaltsrechtlich nicht vorgeworfen werden, weil der dortige Markt für Versicherungen und Bausparverträge inzwischen stagniert.

2. Das Unterlassen von Erwerbsbemühungen außerhalb einer strukturschwachen Region in den neuen Bundesländern kann dem Unterhaltsschuldner nicht vorgeworfen werden, wenn im erlernten Beruf ausreichende Berufserfahrung fehlt und ein Ortswechsel in eine andere Region deshalb nicht zumutbar ist, weil die neue Ehefrau eine Arbeit hat und ein gemeinsames Kind bei ihm lebt.

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Kindesunterhalt nach iranischem Recht

Kernpunkt:

Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Nach deutschem Recht kann nicht entschieden werden, was im Ausland nicht durchsetzbar ist.
OLG Koblenz
24.11.97
11 UF 991/97
erhältlich beim OLG Koblenz

Inhalt der Entscheidung

Richten Kindesunterhaltsansprüche sich nach iranischem Recht, kann der das Kind betreuende Vater von der in Anspruch genommenen Mutter nicht darauf verwiesen werden, seine im Iran lebenden Vorfahren hafteten vorrangig für den Unterhalt, weil dies zu einer die Durchsetzung der Ansprüche in einer mit dem deutschen ordre public nicht zu vereinbarenden Art und Weise erschwerte.

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Unterhaltsberechnung bei echtem Mangelfall

Kernpunkt:

Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Abschläge auf Unterhaltsanspruch der Kinder von 10 % bei echtem Mangelfall
OLG Koblenz
24.11.97
11 UF 991/97
erhältlich beim OLG Koblenz

Inhalt der Entscheidung

1. Berechnung eines echten Mangelfalls im Anschluss an BGH, FamRZ 1997, 806. Bei einem Nettoeinkommen von unter 1.800 DM und einer Unterhaltspflicht gegenüber vier Kindern und einer Ehefrau hat der Senat die Einsatzbeträge für die Kinder der Berliner Tabelle mit einem Abschlag von 10 % entnommen.

2. Die wöchentlichen Leistungen des Arbeitsamts rechnet der Senat in der Regel mit dem Faktor 4,3 auf den Monat um. Bei längerem Bezug kann die Jahresabrechnung mit dem Faktor 52,14 angebracht sein.

3. Gegenüber der auf den Eintritt seiner Volljährigkeit gestützten Anschlussberufung kann sich der Abänderungsbeklagte nicht auf § 119 S. 2 ZPO berufen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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