|
Informationen zu Schutzpflichten des Anbieters im Internet
Ein Internet-Anbieter haftet im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten für den Schutz der persönlichen Daten, die die Kunden an den Anbieter zwecks Kauf einer Ware oder Dienstleistung weitergeben. Besondere Anforderungen an Sicherungen hinsichtlich des Datenschutzes (z.B. Firewalls, Passwortschutz, sichere Zahlungssysteme u.ä.) sind umso mehr zu stellen, je sensibler die Daten sind (z.B. bei Banken, Versicherungen oder Ärzten). Anbieter von Internet-Diensten müssen auch dafür Sorge tragen, dass durch die Inanspruchnahme von Diensten durch Kunden diese nicht geschädigt werden (z.B. durch Viren, die beim Herunterladen von Software auf den Rechner des Kunden übertragen werden). Der Internet-Anbieter muss Maßnahmen zum Schutze anderer vor Gefahren treffen, die bei bestimmungsgemäßer oder zumindest nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung des Dienstes eintreten könnten (z.B. Zugriff von Hackern auf an den Internet-Anbieter übertragene Kreditkartendaten). Verletzt ein Internet-Anbieter seine Schutzpflicht schuldhaft, sei es aufgrund vertraglicher Nebenpflichten oder aus anderen Verpflichtungen, hat der Geschädigte gegen Ihn einen Anspruch auf Schadensersatz. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
. |