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Informationen zum Electronic Commerce

[Image] Was bedeutet Electronic Commerce?
[Image] Wie funktioniert Electronic Commerce rechtlich?
[Image] Welche vertraglichen Rücktrittsrechte bestehen beim Electronic Commerce?
[Image] Wie verbindlich sind Internet-Angebote für den Verkäufer?

Was bedeutet Electronic Commerce?

Der Handel via Internet wird als Electronic Commerce bezeichnet. Eine frei zugängliche Internet-Seite (ohne Passwort-Schutz), auf der etwas gewerbsmäßig zum Verkauf angeboten wird, wird rechtlich als offene Verkaufsstelle im Sinne der Gewerbeordnung angesehen. Auf der Startseite des Internet-Angebotes muss der Verkäufer mit Namen und Anschrift identifizierbar sein. Auf seinen Internet-Seiten bietet der Verkäufer seine Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf an. Der Internet-User wird dann zum Käufer, wenn er ein Angebot aus dem Internet annimmt. Damit kommt es zum Electronic Commerce.

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Wie funktioniert Electronic Commerce rechtlich?

Beim Handel via Internet findet das Verbraucherkreditgesetz (VebrKrG) Anwendung. Das Verbraucherkreditgesetz findet auf folgende Kaufverträge Anwendung:

Verträge über den Verkauf von Sachen in Teilleistungen, bei denen das Entgelt für die Gesamtheit ebenfalls in Teilleistungen zu entrichten ist (z.B. Buchreihen oder Sammelwerke)

Verträge über die regelmäßige Lieferung gleicher Art (z.B. Zeitschriftenabonnements)

Verträge, die die Verpflichtung zum wiederholten Erwerb oder Bezug von Sachen zum Gegenstand haben (z.B. Buchclubs oder Schallplattenringe)

In diesen Fällen kommt nur dann ein Kaufvertrag zustande, wenn der Käufer den Kauf durch eine von ihm unterzeichnete schriftliche Erklärung mit Originalunterschrift veranlasst hat. Da bei E-Mails eine Unterschrift nicht vorgesehen ist, kann diese nicht als Vertragserklärung gelten.

Gültig ist das Verbraucherkreditgesetz auch im folgenden Fall:

bei Massengeschäften im Versandhandel

Der Online-Verkauf über eine Internet-Seite ist regelmäßig als Versandhandel anzusehen. In diesem Fall ist eine Annahme des Kaufvertrages in schriftlicher Form nicht notwendig, eine Annahme des Käufers für das Zustandekommens des Kaufvertrages per E-Mail ist somit ausreichend.

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Welche vertraglichen Rücktrittsrechte bestehen beim Fernhandel im Internet?

Als Fernhandel wird der Handel mit Produkten bezeichnet, bei denen sich Käufer und Verkäufer nicht unmittelbar gegenüber stehen. Um diese Art Handel zu regeln, hat die EU eine Fernhandelsrichtlinie erarbeitet, die mit dem Inkrafttreten des Fernabsatzgesetzes am 01.07.00 in Deutsches Recht umgesetzt wird.

Gemäß des neuen Gesetzes hat der Käufer über das bisher bestehende deutsche Recht hinaus das Recht bekommen, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

Siehe zu den Neuregelungen im Widerrufsrecht seit 01.07.00:
[Image] Informationen zum Fernabsatzgesetz

Das Haustürwiderrufsgesetz kann nicht auf den Fernhandel angewendet werden, da der Internet-User jederzeit ein ihn belästigendes Angebot wegklicken kann, indem er die entsprechende Internet-Seite schließt.

In den Fällen des Verbraucherkreditgesetzes, ist eine einwöchige Widerspruchsfrist ab Abschluss des Kaufvertrages vorgesehen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Anbieter dem Käufer ein einwöchiges Rückgaberecht nach Erhalt der Ware einräumt.

In allen anderen Fällen ist der Vertragswiderruf nach § 130 I, (2) BGB geregelt. Danach ist ein Widerruf eines Vertrages unter Abwesenden nur bis zum Zugang der Willenserklärung über eine Vertragsannahme oder ein Vertragsangebot möglich. Im Internet-Verkehr also z.B. nur bis zum Zugang der E-Mail, die eine derartige Willenserklärung enthält.

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Wie verbindlich sind Internet-Angebote für den Verkäufer?

Generell sind Angebote, die im Internet gemacht werden, so zu verstehen, dass der Verkäufer einen Vertrag nur schließen will, insofern der Gegenstand auch lieferbar ist. Somit hat der Käufer bei Lieferunfähigkeit des Verkäufers kein Recht auf Schadensersatz. Fordert der Anbieter für die Annahme des Angebotes zur Eingabe einer Kreditkartennummer auf, kommt der Kaufvertrag unabhängig davon zustande, ob der Anbieter lieferfähig ist, sofern auf der Internet-Seite keine Angabe der Form "solange der Vorrat reicht" o.ä. gemacht wird.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

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