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Vorgehen bei Trennung und Scheidung

[Image] Aufsuchen eines Rechtsanwalts
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Mediation
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Sicherung von Informationen und Unterlagen
[Image] Weitere Hinweise

Aufsuchen eines Rechtsanwaltes

Suchen Sie rechtzeitig Ihren Anwalt auf und lassen sich beraten, damit Sie schon in der ersten Phase der Trennung Fehler vermeiden. In einer Erstberatung kann das notwendige von Ihnen und Ihrem Anwalt veranlasst werden, damit die Trennung und Scheidung mit möglichst wenigen Unannehmlichkeiten durchgeführt werden kann.

Fehler, die zu Anfang einer Trennung oder Scheidung gemacht werden, können zu erheblichen Vermögensnachteilen im Bereich Unterhalt, Gütertrennung und Zugewinnausgleich führen. Dies gilt besonders dann, wenn der Verdacht besteht, dass Ehegatten versuchen könnten, Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben.

Ohne Beratung durch einen Rechtsanwalt sollten keine Übereinkommen getroffen werden, weder schriftlich noch notariell.

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Mediation

Die Mediation stellt eine Form der Bewältigung von Interessenskonflikten dar. Sie wird insbesondere bei der Regelung von Trennungs- und Scheidungskonflikten angewandt. Sie betont die Eigenverantwortlichkeit der Partner und eignet sich in besonderer Weise dazu, Scheidung und Scheidungsfolgen im Zusammenhang zu sehen. In der Überwindung des Prinzips von Sieg und Niederlage wird eine faire Lösung für die neue Lebensgestaltung aller Beteiligten erarbeitet. Damit wird den Bedürfnissen der Kinder in besonderer Weise Rechnung getragen. Zu diesem Zweck wird in der Trennungsphase ein Mediator eingeschaltet, der versucht die Ehegatten dabei zu unterstützen, in allen Belangen der Trennung und Scheidung einvernehmliche Lösungen zu finden.

Vor einer Mediation sollten Sie jedoch eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um die rechtliche Lage im Falle der beabsichtigten Scheidung abklären zu lassen. Dies bedeutet für Sie eine abgesicherte Grundlage für die Verhandlungen während der Mediation.

Wichtig ist, dass der Mediator im Gegensatz zum Anwalt nicht der konsequenten Interessenvertretung eines Ehegatten verpflichtet ist. Zu empfehlen ist, ohne den Rat Ihres Anwalts keine im Rahmen einer Mediation entworfene Übereinkunft zu schließen.

Interessieren Sie sich im Zuge einer Scheidung für Mediation, sind wir gerne bereit Sie an einen Mediator weiterzuleiten und begleitend zu der Mediation Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen.

Ausführliche Informationen über Mediation können Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM) erhalten.

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Einverständliche Scheidung

Eine einverständliche Scheidung ist nur möglich, wenn beide Ehegatten sich über die Scheidung und alle Scheidungsfolgen verständigt haben. Dazu sind insbesondere Übereinkommen nötig

zum Unterhalt der Ehegatten und Kinder
zum Sorge- und Umgangsrecht der Kinder
zur ehelichen Wohnung und dem Hausrat

In bestimmten Fällen ist bei den Übereinkommen eine festgelegte Form vorgeschrieben (z.B. eine notarielle Vereinbarung ).

Sind sich die Ehegatten über alle Punkte einig, muss sich nur einer von beiden Ehegatten durch einen Anwalt vertreten lassen. In diesem Fall braucht der andere Ehegatte dem Gericht nur mitzuteilen, dass er der Scheidung zustimmt und die Einigung bestätigt.

Der Hauptvorteil der einverständlichen Scheidung ist somit, dass man zur Scheidung nur einen Anwalt benötigt und zudem die Kosten für streitige Gerichtsverfahren nicht aufwenden muss. Auf einen Anwalt kann man bei der Scheidung jedoch nicht verzichten.

Ein weiterer Vorteil der einverständlichen Scheidung ist, dass vom Familiengericht Fragen zum Grund des Scheiterns der Ehe nicht gestellt werden, da das Gericht vom Einverständnis der Ehegatten über die Scheidung ausgeht.

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Sicherung von Informationen und  Unterlagen

Der Sicherung von Informationen und Unterlagen ist bei einer Trennung und Ehescheidung von großer Wichtigkeit. Um als Ehegatte seine berechtigten Ansprüche durchsetzen zu können, ist es notwendig vor dem Gericht die erforderlichen Unterlagen vor- oder bestimmte Sachverhalte darzulegen.

Die dabei notwendigen Beweismittel und Informationen müssen rechtzeitig beschafft werden, sonst besteht die Gefahr, dass Ihr Anwalt selbst rechtlich eindeutige Ansprüchen nicht durchsetzen kann.

Insbesondere wenn Sie während der Ehe selber nicht für Kontoführung, Geldangelegenheiten, Versicherungen u.ä. Sorge getragen haben, ist es wichtig, dass Sie sich Unterlagen wie die folgenden rechtzeitig in jedem Fall besorgen

Heiratsurkunde
Kontoauszüge, Sparverträge, Bausparverträge, Belege für sonstige Wertanlagen (z.B. Wertpapiere, Festgeld),
Versicherungsverträge (z.B. Lebens-, Unfallversicherung)
KFZ-Brief und -Scheine
Belege für den Kauf/das Erben von wertvollen Gegenstände des Hausrats

Haben Sie Schwierigkeiten an die Ihnen zustehenden Unterlagen zu kommen, kann Ihr Anwalt rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten.

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Weitere Hinweise

Wenn Ihnen in Sachen Ihrer Scheidung Briefe vom Gericht zugestellt werden, ignorieren Sie diese nicht. Versäumen Sie dadurch Fristen, können Sie deshalb vom Gericht belangt werden.

Sollte Ihnen ein Schreiben vom Anwalt Ihres Ehegatten zugehen, ist es in jedem Fall ratsam, dass Sie selbst ebenfalls einen Anwalt aufsuchen, um sich von diesem vertreten zu lassen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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