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Informationen zum Abschluss des Reisevertrages Wer schließt den Reisevertrag ab? Der Reisevertrag wird zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter geschlossen. Das
Reisebüro tritt in der Regel lediglich als Vermittler auf. Nach Buchung der Reise
ist mit der darauf folgenden Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter der
Reisevertrag zwischen Reisendem und Reiseveranstalter verbindlich zustande
gekommen. Wie wird die Zahlung des Reisepreise abgewickelt? Mit der Buchungsbestätigung verlangen die meisten Reiseveranstalter eine Anzahlung auf den Reisepreis. Ein solcher Anspruch besteht jedoch oberhalb einer Grenze von 10% des Reisepreises und in Höhe von mehr als 500 DM nicht, wenn dem Reisenden kein Sicherungsschein übergeben wurde, der dem Reisenden durch eine Bankbürgschaft oder durch eine Versicherung bestätigt, dass ihm der volle Reisepreis und die notwendigen Kosten für die Rückreise erstattet werden, falls der Reiseveranstalter Konkurs anmeldet oder zahlungsunfähig wird. Wird kein Sicherungsschein ausgehändigt, braucht der Reisende den Reisepreis erst nach Ende der Reise zu entrichten! Sinnvoll ist es die Zahlung des nach einer Anzahlung noch verbleibenden Reisepreises erst mit der Aushändigung der Reisepapiere (Flugtickets, Hotelgutschein u.ä.) vorzunehmen. Wann ist eine Erhöhung des Reisepreises hinzunehmen? Im Regelfall ist es nicht möglich, dass der Reiseveranstalter den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis nachträglich erhöht. Jedoch ist im Ausnahmefall unter folgenden Bedingungen eine Erhöhung des Reisepreises möglich:
Wenn sich der Reisepreis nach Zustandekommen des Reisevertrages um mehr als 5% erhöht, sind Sie berechtigt, ohne Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters und bei voller Rückzahlung Ihrer bisher geleisteten Zahlungen, zurückzutreten. Wahlweise sind Sie berechtigt vom Reiseveranstalter ersatzweise eine mindestens gleichwertige Reise aus seinem Angebot zum bisherigen Preis zu verlangen. In welchen Fällen kann der Reisevertrag gekündigt werden? In folgenden Fällen ist der Reisende berechtigt den Reisevertrag zu kündigen:
Nach Kündigung des Reisevertrages hat der Reiseveranstalter keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis und muss Ihnen diesen zurückzahlen, jedoch kann er bei einer Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt, eine Entschädigung für die von ihm bis zur Beendigung der Reise erbrachten Leistungen verlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn für den Reisenden kein Interesse mehr an den erbrachten Leistungen besteht, da diese erhebliche Mängel aufwiesen und der Reisende daher gekündigt hat. Ist die Rückreise Bestandteil des Reisevertrages, müssen die Kosten der vorzeitigen unverzüglichen Rückreise vom Reiseveranstalter übernommen werden. Die Kündigung des Reisevertrages ist umgehend beim Reiseveranstalter schriftlich einzureichen. Sollte der Reiseveranstalter Ihre Kündigung nicht akzeptieren, ist es anzuraten sich bei einem Anwalt rechtlich beraten zu lassen, um ggf. gerichtlich die Kündigung durchzusetzen. Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen wollen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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