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Rechte der KinderWährend sich das Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht mit den
Angelegenheiten der Kinder im Ehescheidungsfalle befassen, beschäftigt sich die
Rechte nichtehelicher Kinder mit den Belangen der Kinder, die nicht in einer Ehe geboren
werden. Das Adoptionsrecht regelt alle rechtlichen Fragen in Bezug auf die Adoption von
Kindern.
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