Informationen zur
Legitimation nichtehelicher Kinder
Die Vorschriften des BGB über die Legitimation und Ehelichkeitserklärung von
nichtehelichen Kindern sind durch die Reform des Kindschaftsrechts von 1998 ersatzlos
gestrichen worden.
Nichteheliche Kinder sind damit ohne Legitimation und Ehelichkeitserklärung vom
Grundsatz ehelichen kindern weitgehend gleichgestellt.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!