Unsere Seite ist umgezogen

--> zur neuen Seite <--

Ebene nach oben Unterhalt für Kinder Sorge-/Umgangsrecht nichteheliche Kinder Adoptionsverfahren

 

Düsseldorfer Tabelle Unterhaltsrichtsätze für Kinder

Monatliche Unterhaltsrichtsätze bei einem unterhaltspflichtigen Ehegatten gegenüber seinem Ehegatten und zwei Kindern

Unterhaltsrichtsätze in Euro bei ehelichen Kindern                                     

 

Altersstufen

Nettoeinkommen

   0-6  

  7-12  

 13-18  

 über 18

bis 1.300 €

188

228

269

311

1.300-1.500 €

202

244

288

333

1.500-1.700 €

215

260

307

355

1.700-1.900 €

228

276

326

377

1.900-2.100 €

241

292

345

399

2.100-2.300 €

254

308

364

420

2.300-2.500 €

267

324

382

442

2.500-2.800 €

282

342

404

467

2.800-3.200 €

301

365

431

498

3.800-3.600 €

320

388

458

529

3.600-4.000 €

339

411

485

560

4.000-4.400 €

358

434

512

591

4.400-4.800 €

376

456

538

622

über 4.800 €

nach Umständen des Falles

Unterhaltsrichtsätze bei nichtehelichen Kindern (Regelunterhalt)

Hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs sind nichteheliche Kinder den ehelichen Kindern gleichgestellt. Für den Zeitraum, in dem der Unterhaltsberechtigte aus rechtlichen Gründen (z.B. Vaterschaft ist nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt) oder tatsächlichen Gründen (z.B. unbekannter Auslandsaufenthalt, Unterhaltsverpflichteter unbekannt) keinen Anspruch auf Unterhalt geltend machen kann, gilt der Regelbetrag:

 

Altersstufen

Nettoeinkommen

   0-6  

  7-12  

 13-18  

 über 18

unabhängig

188

228

269

311

 

Höhere oder geringere Zahl an Unterhaltsberechtigten

[Image] Ab- oder Zuschläge auf die Höhe der Unterhaltsrichtsätze
[Image] Einstufung in niedrigere oder höhere Einkommensgruppen

Vom Nettoeinkommen abziehbar

[Image] berufsbedingte Aufwendungen
[Image] Schulden

Monatlicher Eigenbedarf

Notwendiger Eigenbedarf
[Image] nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige: 730 €/Monat
    (bei 360 € Miete + Nebenkosten + Heizung)
[Image] erwerbstätige Unterhaltspflichtige:        840 €/Monat
    (bei 360 € Miete + Nebenkosten + Heizung)

Angemessener Eigenbedarf gegenüber Volljährigen
[Image] nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige:  1.000 €/Monat
    (bei 440 € Miete + Nebenkosten + Heizung)

Volljährige Kinder, Studenten, Auszubildende

[Image] volljährige Kinder, im Haushalt eines oder beider Elternteile lebend:
    Zuschlag in Höhe der Differenz der 2. und 3. Altersstufe
[Image] Student, Kind mit eigenem Haushalt:      600 €/Monat
[Image] Auszubildender, im Haushalt mindestens eines Elternteils lebend:
    Anrechnung der Ausbildungsvergütung abzüglich 85 €

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

[Image] Sind in den Unterhaltsbeiträgen nicht enthalten.

Mangelfälle

Das Einkommen reicht nicht zur Deckung des notwendigen Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten aus.

Nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs des Unterhaltspflichtigen wird die verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Bedarfssätze gleichmäßig verteilt.

Beispiel:

 

Einkommen

Eigenbedarf

Verteilungsmasse

Unterhaltspflichtiger

1540 €

 - 840 €

= 700 €

           

            

          

Unterhaltsansprüche

Unterhaltsberechtigter

--

   730 €

0,61 *  730 € = 445,30 €
Kind 1 (2 Jahre)

--

+ 188 €

0,61 *  188 € = 114,68 €
Kind 2 (10 Jahre)

--

+ 228 €

0,61 *  228 € = 139,08 €
Gesamtbedarf der
Berechtigten
------------>

1.146 €

                 

Kürzungsquotient = Verteilungsmasse / Gesamtbedarf der Berechtigten
          0,61         =        700 €     /             1.146 €

Das Kindergeld ist bis zur Deckung des Mindestbedarfs in die Verteilungsmasse einzubeziehen.

Quelle (gekürzt und verändert wiedergegeben):
Düsseldorfer Tabelle
, NJW 2001

siehe auch: Düsseldorfer Tabelle Unterhaltssätze für Ehegatten

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

.
[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

e>