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Kosten und Gebühren im Arbeitsrecht
Wie berechnen sich die Rechtsanwaltskosten? Die Kosten für anwaltlichen Rechtsbeistand entsprechen den Kosten im normalen Zivilverfahren bzw. in anderen Verfahrensordnungen. Gebühren und Kosten im Zivilverfahren Als Besonderheit ist zu nennen, dass die im arbeitsgerichtlichen Verfahren obsiegende Partei der ersten Instanz keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten durch die Gegenseite hat. Mit anderen Worten: im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (= Ausschluss der Kostenerstattung). Erst im zweiten und dritten Rechtszug (Berufung, Revision) gilt dieser Ausschluss nicht mehr. Wie berechnen sich die Gerichtskosten?Anders als im Zivilprozessverfahren gilt im Arbeitsrecht eine größere Kostenbilligkeit. Im Urteilsverfahren der ersten Instanz wird nur eine einmalige Gerichtsgebühr fällig, die sich nach dem Streitwert richtet. Die Gerichtsgebühren berechnen sich wie folgt:
Anders als im Zivilprozess werden keine Kostenvorschüsse erhoben. Die Gebühren sind erst bei Beendigung des Verfahrens fällig oder wenn das Ruhen des Verfahrens angeordnet wurde. Kosten für Dolmetscher fallen in der Regel nicht an. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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