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Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Wie laufen Verfahren vor dem Arbeitsgericht ab? Ein arbeitsgerichtliches Verfahren beginnt durch das Einreichen einer Klage. Hierauf wird das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Die mündliche Verhandlung beginnt mit einer sog. Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts. Ihr Zweck ist das Erzielen einer gütlichen Einigung. Konnte eine gütliche Einigung nicht erzielt werden oder ist eine Partei nicht zu dem Termin erschienen, geht das Verfahren in eine streitige Verhandlung über. Dies entweder im direkten Anschluss an die Güteverhandlung oder alsbald in einem neuen Termin. Die streitige Verhandlung findet dann vor der Kammer statt. In dieser wird auch die Beweisaufnahme durchgeführt. Das Gericht entscheidet schließlich durch Urteil. Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz vor dem Arbeitsgericht ist eine unentgeltliche Vertretung durch die zuständige Gewerkschaft oder die Arbeitnehmervereinigung möglich. In der ersten Instanz besteht sogar das Recht ohne Rechtsbeistand aufzutreten (kein Anwaltszwang). Ob dies sinnvoll ist, hängt jedoch stark von der Schwierigkeit der Angelegenheit ab. Welches Gericht ist zuständig?Generell ist das Arbeitsgericht der Kommune zuständig, in der der Arbeitnehmer arbeitet. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |