Zwangsvollstreckung
- allgemeine Informationen
Was
bedeutet Zwangsvollstreckung?
Welche
Voraussetzungen sind notwendig, um vollstrecken zu können?
Weswegen
kann vollstreckt werden?
Was bedeutet
Zwangsvollstreckung?
Soweit ein Schuldner (die Person, von der eine Leistung
verlangt werden kann) gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber
einem/mehreren Gläubiger(n) (die Person, die eine Leistung verlangen kann)
nicht freiwillig erfüllt, bedarf es eines geordneten gerichtlichen Verfahrens,
um bestrittene Ansprüche rechtskräftig festzustellen und festgestellte oder
sonst förmlich anerkannte Ansprüche zwangsweise durchzusetzen. Dieser
zwangsweisen Durchsetzung dient das Zwangsvollstreckungsrecht.
Grundsätzlich ist zwischen der Einzel- und
Gesamtzwangsvollstreckung zu unterscheiden; die Einzelzwangsvollstreckung
wird von einem einzelnen Gläubiger gegen einen Schuldner betrieben, während
die Gesamtzwangsvollstreckung von bzw. für die
Gesamtheit von Gläubigern gegen einen Schuldner betrieben wird. Diese beiden
Grundarten der Vollstreckung folgen auch gänzlich unterschiedlichen Prinzipien.
Während im folgenden zunächst auf die Einzelzwangsvollstreckung eingegangen
wird, wird am Ende der Erläuterungen noch kurz etwas zur Gesamtvollstreckung
gesagt.
Welche
Voraussetzungen sind notwendig, um vollstrecken zu können?
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Zwangsvollstreckung
eingeleitet werden kann:
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Zunächst muss vor Stellung des Antrags zur
Zwangsvollstreckung in einem sog. "Erkenntnisverfahren"
festgestellt werden, ob der vom Gläubiger behauptete Anspruch z.B. auf
Zahlung einer bestimmten Summe auch tatsächlich besteht. Im Zivilprozess
ist dies die Aufgabe des Zivilrichters. Er entscheidet durch Urteil, ob er
den vom Gläubiger geltend gemachten Anspruch für gegeben hält oder nicht.
Hält er den Anspruch für gegeben, so erlangt der Gläubiger durch das
entsprechende Urteil einen sog. Titel, der eine Voraussetzung zur
zwangsweisen Durchsetzung seiner Forderung (d.h. zur Zwangsvollstreckung)
ist. Es gibt neben einem Urteil noch andere Titel, die zur Vollstreckung
berechtigen. |
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Die meisten Titel benötigen zudem eine sog.
Vollstreckungsklausel, damit ein Gläubiger auch nur aus einer Ausfertigung
vollstrecken kann. Bei Urteilen bspw. muss der Gläubiger bei Gericht
beantragen, ihm eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen. |
| Schließlich muss jeder Vollstreckungstitel (mit Ausnahme des
Arrestbefehls) dem Schuldner vor Beginn der Vollstreckung zugestellt werden,
damit dieser so eine letzte Gelegenheit hat, freiwillig dem titulierten
Anspruch nachkommen zu können. |
Weswegen kann
vollstreckt werden?
Es kann vollstreckt werden:
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wegen Geldforderungen |
| wegen sonstiger Ansprüche:
- Herausgabe von Sachen, insbes. Räumung von Wohnungen
- Vornahme einer vertretbaren Handlung (d.h. einer solchen,
bei der der Schuldner auch durch einen Dritten vertreten werden
kann)
- Vornahme einer unvertretbaren Handlung (d.h. einer solchen,
die der Schuldner nur persönlich vornehmen kann)
- Unterlassen/Dulden
- Abgabe einer Willenserklärung (z.B. Auflassung eines Grundstücks) |
Folgende Tabelle sagt aus, wie viel Einkommen gepfändet werden kann, und
welcher Betrag dem Schuldner als Existenzminimum nach einer Pfändung verbleiben
muss:
Pfändungstabelle
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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