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Kosten von Vollstreckungsverfahren

  Kosten bei der Pfändung beweglicher Sachen
  Kosten bei der Pfändung in Forderung und Rechte
  Kosten bei der Vollstreckung in Grundstücke

Kosten bei der Pfändung in beweglicher Sachen

Kosten bei der Pfändung in bewegliche Sachen: 

Der Gerichtsvollzieher erhebt für seine Tätigkeit Gebühren nach dem Gerichtsvollzieher-Kostengesetz. Die Höhe ist abhängig von dem Betrag der Forderung, wegen der vollstreckt wird:
  Gerichtsvollziehergebühren

Zusätzlich zu diesen Grundgebühren fallen noch Nebenkosten (z.B. Schreibgebühren) an. Für einen erfolglosen Vollstreckungsversuch (z.B. bei Verweigerung einer Durchsuchung durch den Schuldner) fällt eine halbe Gebühr an.

Wird ein Anwalt zur Erteilung eines Vollstreckungsauftrages eingeschaltet, erhält dieser dafür eine 3/10-Gebühr nach der im Folgenden aufgeführten Tabelle:
  Rechtsanwaltsgebühren

Zusätzlich zu diesen Grundgebühren fallen noch eine Schreibgebühr sowie die Mehrwertsteuer an.

 

Kosten bei der Pfändung in Forderung und Rechte

Kosten bei der Pfändung in Forderungen und Rechte: 

der Anwalt erhält für einen Antrag auf Forderungspfändung eine 3/10 Gebühr
  Rechtsanwaltsgebühren

beim Vollstreckungsgericht entsteht eine Festgebühr von DM 20,- 

zusätzlich fallen Zustellungskosten für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an Drittschuldner und Schuldner an (zwischen DM 20,- und DM 40,- je Zustellung)

 

Kosten bei der Vollstreckung in Grundstücke

Bei der Eintragung einer Zwangshypothek

der Anwalt erhält eine 3/10 Gebühr
  Rechtsanwaltsgebühren 

das Grundbuchamt erhält eine volle Gebühr nach der entsprechenden Kostenordnung

Bei dem Antrag auf Zwangsversteigerung:

der Anwalt erhält für den Zwangsversteigerungsantrag eine 3/10 Gebühr nach § 68 Abs.1 Nr.1 BRAGO und für die Teilnahme am Versteigerungstermin eine weitere Gebühr von 4/10 und für die Teilnahme am Verteilungsverfahren eine 3/10 Gebühr
  Rechtsanwaltsgebühren 

das Gericht erhält eine 3/10 Gebühr für die Anordnung der Zwangsversteigerung nach dem Gerichtskostengesetz 
  Gerichtsgebühren 

für das weitere Verfahren und den Versteigerungstermin entsteht eine weitere 3/10 Gebühr, aber nach dem Verkehrswert des Gesamtgrundstücks; hinzu kommen oftmals die Gutachterkosten für die Bemessung des Verkehrswertes, die 1.000 bis 2.000 DM erreichen können 

Wichtig: Bei dieser erheblichen Kostenbelastung muss der Gläubiger vor allem bei einer kleineren Forderung sehr genau abwägen, ob das geringste Gebot vertretbar niedrig ist und überhaupt Aussicht besteht, dass sich ein Bieter findet

Bei dem Antrag auf Zwangsverwaltung

Der Einsatz eines Zwangsverwalters ist zu vergüten. Für bestimmte Banken und Behörden als Gläubiger besteht die Möglichkeit, einen ihrer Mitarbeiter als Instituts-Zwangsverwalter vorzuschlagen. Dieser Verwalter erhält keine Vergütung, sondern nur seine baren Auslagen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!         

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